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Bundestag entscheidet: Diese Änderungen bringt die Gesundheitsreform

Bundestag stimmt ab: Das soll die Gesundheitsreform bringen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) befindet sich in einer finanziellen Schieflage. Die Regierungskoalition hat einen umstrittenen Reformvorschlag vorgelegt, der Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen soll. Grüne und Linke versuchten vergeblich, vor dem Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung vor der Sommerpause aufgrund zahlreicher kurzfristiger Änderungen zu stoppen. Am Freitag soll der Bundestag abschließend darüber abstimmen – idealerweise folgt direkt im Anschluss die Zustimmung des Bundesrats. Nachfolgend ein Überblick über die vorgesehenen Neuerungen:

Ziel: Milliardenhöhe bei Einsparungen

Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stark an, wodurch die Finanzierungslücken in den kommenden Jahren weiter wachsen. Die Reform soll im kommenden Jahr durch Mehreinnahmen und Ausgabenkürzungen ein Defizit von bis zu 16,3 Milliarden Euro reduzieren. Für das Jahr 2030 sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen von bis zu 38,1 Milliarden Euro vorgesehen. Aktuelle Daten deuten jedoch darauf hin, dass diese Zahlen bereits veraltet sein könnten und die Defizite noch größer ausfallen werden.

Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung

Bisher sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert. Künftig soll dies eingeschränkt werden: Die kostenlose Mitversicherung bleibt nur für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Personen über der Regelaltersgrenze bestehen. Für alle anderen mitversicherten Familienangehörigen wird ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz fällig.

Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente

Die seit über 20 Jahren unveränderten Zuzahlungen für Arzneimittel in Apotheken sollen angehoben werden – von derzeit 5 Euro auf 7,50 Euro. Der maximale Zuzahlungsbetrag soll von 10 Euro auf 15 Euro steigen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze wird einmalig um 300 Euro angehoben. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Grenze wird das Brutto-Monatsgehalt für die Berechnung der Versicherungsbeiträge herangezogen, darüber hinausgehende Einkommen bleiben beitragsfrei. Die Erhöhung führt somit zu höheren Beiträgen für Versicherte und Arbeitgeber.

Hautkrebs-Screening und Homöopathie

Versicherte ab 35 Jahren haben bisher alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorge. Dieser Anspruch soll nun überprüft werden, da laut GKV-Reformkommission keine ausreichenden Belege vorliegen, dass das Screening Krankheit und Todesfälle vermindert. Zudem sollen homöopathische Arzneimittel nicht mehr von der GKV übernommen werden, da deren Wirksamkeit laut Gesetzentwurf wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist.

Zweitmeinungen bei geplanten Operationen

Für bestimmte planbare Operationen soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden, um unnötige Eingriffe zu reduzieren. Die Zweitmeinungspflicht soll ab dem kommenden Jahr schrittweise eingeführt werden. Ohne diese zweite ärztliche Einschätzung könnten die betreffenden Operationen nicht mehr abgerechnet werden. Das Gesundheitsministerium sieht orthopädische Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter als geeignete Fälle für diese Regelung an.

Kosten für Empfänger von Grundsicherung

Die GKV-Beiträge, die der Bund für Grundsicherungsbezieher zahlt, sollen laut jüngsten Änderungen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich geplant. Für 2027 wird mit einer Milliarde Euro gerechnet, 2028 mit etwa 1,25 Milliarden Euro, mit weiter steigender Tendenz in den Folgejahren.

Herstellerabschlag bei Pharmaunternehmen

Kurzfristig wurde der Entwurf angepasst: Statt eines dynamisch variierenden Abschlags, der ursprünglich von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgesehen war, gilt nun ein fester Rabatt von 15,5 Prozent. Das sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher.

Reduzierter Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds gleicht finanzielle Unterschiede zwischen Krankenkassen aus, etwa bei einem überdurchschnittlichen Anteil chronisch Kranker oder einkommensschwacher Mitglieder. Der Bundeszuschuss soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro gekürzt werden. Ursprünglich war eine Reduzierung um zwei Milliarden Euro geplant. Die Differenz soll künftig durch eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ausgeglichen werden.

Begrenzung der Vergütungssteigerungen

Ein erhebliches Einsparpotenzial liegt nicht nur bei Leistungskürzungen für Versicherte, sondern auch bei den Leistungserbringern wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Herstellern. Der Entwurf sieht vor, dass Vergütungen nur noch im gleichen Tempo steigen dürfen wie die Einnahmen der Krankenkassen – in der Vergangenheit wuchsen sie meist deutlich schneller.