Bundesregierung plant strengere Strafen bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen
Der Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Raubüberfällen oder Vergewaltigungen soll künftig mit strengeren Strafen geahndet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett verabschiedet hat, sieht hierfür höhere Haftstrafen vor. Während der Deutsche Richterbund die Initiative begrüßt, fordert er zugleich weitergehende Maßnahmen.
Wer eine Vergewaltigung oder einen Raub unter Verwendung von K.-o.-Tropfen begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Dies ist Kern eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Die geplante Strafverschärfung soll der besonderen Gefährlichkeit dieser Substanzen gerecht werden. Gleichzeitig verlangt der Deutsche Richterbund zusätzliche Schritte.
„Vergewaltigungen, bei denen K.-o.-Tropfen eingesetzt werden, sind besonders heimtückisch und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter verabreichen ihren Opfern heimlich Substanzen, um sie gezielt wehrlos zu machen. Die Tatorte sind häufig Bars und Clubs – aber auch private Wohnungen. Die Betroffenen haben oft keine Möglichkeit, den Übergriff zu bemerken oder abzuwehren.“
Hubig bezeichnete diese Form der sexuellen Gewalt als „besonders gravierend“ und betonte, dass vor allem Frauen davon betroffen seien. Das Dunkelfeld sei erheblich: In einer Studie des Bundeskriminalamts gaben fünf Prozent der Befragten an, bereits Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Besonders betroffen seien Frauen, so die SPD-Politikerin. Das Strafrecht müsse darauf mit einer konsequenten Reaktion antworten. Zudem sei die Strafverschärfung Teil einer umfassenden Strategie zum besseren Schutz vor Gewalt, wobei insbesondere Frauen besser geschützt werden müssten.
Das heimliche Verabreichen von K.-o.-Tropfen bei Raub- oder Sexualdelikten kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Jedoch entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2024, dass diese Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Daher werden Fälle mit K.-o.-Tropfen bisher nicht als besonders schwere Formen sexueller Übergriffe oder Raubdelikte eingestuft, die eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsehen.
Die aktuelle Mindeststrafe beträgt drei Jahre Haft. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese auf fünf Jahre anzuheben. Der Einsatz gefährlicher Mittel soll der Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen bei Raub- und Sexualdelikten gleichgestellt werden. Nach Verabschiedung im Kabinett wird sich nun der Bundestag mit dem Entwurf befassen.
Hubig zeigte sich überzeugt, dass die Strafverschärfung eine spürbare Wirkung erzielen wird. Nach ihrer Aussage schöpfen Gerichte den Strafrahmen derzeit nicht immer vollständig aus und verhängen Höchststrafen selten. Daher sei die Anhebung der Mindeststrafe wichtig, da sie künftig stärker in die Strafzumessung einfließen werde.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die geplanten höheren Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen. „Die Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe auf fünf Jahre entspricht dem Unrechtsgehalt dieser Taten“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Gleichzeitig warnte er jedoch, dass allein durch eine Strafverschärfung der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten nicht ausreichend verbessert werde.
Nach Ansicht Rebehns müsse vor allem die Strafverfolgung effektiver gestaltet werden. „Sexualstrafverfahren dauern häufig zu lang, weil Staatsanwaltschaften oft unterbesetzt sind“, betonte er. Die Strafjustiz müsse effizienter organisiert sein, da ansonsten schärfere Gesetze nur Symbolpolitik blieben.
K.-o.-Tropfen sind psychotrope Substanzen, die das zentrale Nervensystem beeinflussen und so Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Handeln verändern. Sie werden unter anderem missbräuchlich bei Sexualdelikten und Raubstraftaten eingesetzt.