Abschiebeverbot beim Tatverdächtigen: Merz im Gespräch mit Familie des getöteten Trierer Studenten
In Trier wurde ein 22-jähriger Student auf offener Straße erstochen. Die Frage der Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen aus Afghanistan ist noch nicht abschließend geklärt, doch seine Vorgeschichte sorgt für kontroverse Debatten – offenbar auch innerhalb der Familie des Opfers. Diese richtet eine deutliche Botschaft an den Bundeskanzler.
Nach dem tödlichen Angriff auf den Studenten nahm Bundeskanzler Friedrich Merz Kontakt zur Familie des Opfers auf. „Das Gespräch war sehr emotional“, berichtete Thomas Dick, Vater des 22-jährigen Getöteten, aus Landstuhl im Kreis Kaiserslautern. Die Bundesregierung bestätigte den Anruf Merz’ bei der Familie.
Der Student wurde am vergangenen Mittwoch in der Nähe der Universität Trier erstochen. Als Tatverdächtiger gilt ein 22-jähriger Afghane, der offenbar ohne erkennbaren Grund mit einem Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper des Studenten gestochen haben soll.
Nach bisherigen Erkenntnissen kannten sich Täter und Opfer nicht. Den Ermittlungen zufolge leidet der Tatverdächtige an einer psychischen Erkrankung und befand sich in jüngerer Vergangenheit in psychiatrischer Behandlung. Er wurde vorläufig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht.
Die Eltern des Opfers setzen sich dafür ein, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt. Diese Forderung hätten sie auch an Kanzler Merz herangetragen, erklärte der Vater: „Die Politik muss handeln, sich zusammensetzen, Entscheidungen treffen und aktiv werden!“
Tatverdächtiger lebt seit über zehn Jahren in Deutschland
Seit heute Morgen liegt im Rathaus von Landstuhl ein Kondolenzbuch aus, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Anteilnahme und Trauer bekunden können, wie ein Sprecher der Verbandsgemeinde mitteilte. „Hier herrscht eine breite Betroffenheit.“ Das Opfer sei ein „echter Landstuhler“ gewesen. Eine Sprecherin ergänzte, das Buch werde bis zur Beisetzung ausgelegt, deren Termin noch offen sei. „Auch die kommunalen Führungskräfte haben sich bereits eingetragen.“
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums lebt der Tatverdächtige seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Er sei als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereist. Ein Asylantrag wurde im Jahr 2017 abgelehnt, jedoch wurde ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“ ausgesprochen. Sein Aufenthalt war somit weiterhin legal.
Im Jahr 2023 erhielt der 22-Jährige von der Ausländerbehörde Trier eine Niederlassungserlaubnis. Er besuchte hier die Schule, schloss eine Berufsausbildung ab und war demnach seit mehreren Jahren berufstätig.