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Ab sofort gültig: Neue, strengere Asylregeln in der EU treten in Kraft

Diese Maßnahmen gelten ab jetzt: Verschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft

Ab heute treten die Bestimmungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft, darunter beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen sowie ein innovativer Solidaritätsmechanismus. Wie genau soll die Reform umgesetzt werden?

Seit Mitternacht gelten in der EU deutlich strengere Asylvorgaben, die schnellere Verfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen sollen. Die Reform war über Jahre hinweg intensiv diskutiert worden. Die neuen Regelungen zielen zudem darauf ab, die sogenannte Sekundärmigration innerhalb der EU zu unterbinden – also das Weiterreisen von Schutzsuchenden von Staaten wie Griechenland oder Italien nach Deutschland. Diese Problematik führte in der Vergangenheit immer wieder zu Spannungen zwischen den Mitgliedsstaaten.

Zu den Neuerungen zählen unter anderem ein zügiger Erst-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank sowie schnellere Asylprozesse für Antragsteller aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten.

Während die Staaten an den EU-Außengrenzen mit der hohen Zahl an Flüchtlingen oft alleine gelassen wurden, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Diese besagen, dass das EU-Land verantwortlich ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien und Griechenland verweigerten jedoch häufig die Rücknahme von Migranten, die bereits nach Deutschland weitergereist waren.

Um eine faire Lastenverteilung zu erreichen und die Grenzländer zu entlasten, sieht das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) nun einen Solidaritätsmechanismus vor. Länder mit besonders hohen Schutzsuchenden-Zahlen sollen durch finanzielle Hilfen, Sachleistungen oder die Aufnahme von Asylsuchenden unterstützt werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betonte zum Inkrafttreten, dass Geas das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken und Europa mehr Steuerungsmöglichkeiten verschaffen werde.

Deutschland muss vorerst keine Beiträge leisten

Für das laufende Jahr muss Deutschland keinen Beitrag zum bereits vereinbarten Solidaritätspool leisten, da der Bundesrepublik die zahlreichen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Da Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen sind, hat Deutschland für viele dieser Fälle ohnehin die Zuständigkeit übernommen. Ähnliches gilt für Frankreich.

Zusätzlich sollen sogenannte Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Insbesondere Antragsteller mit geringen Chancen auf Anerkennung sollen ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen, das maximal zwölf Wochen dauert. Während dieser Zeit müssen sie mit einer Unterbringung in speziellen Aufnahmezentren rechnen, die vor allem an den EU-Außengrenzen eingerichtet wurden.

Deutschland als Land mit ausschließlich EU-Binnengrenzen wird solche Außengrenzverfahren bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff ebenfalls durchführen – beispielsweise an den internationalen Flughäfen in München und Frankfurt am Main. Insgesamt sind 374 Plätze in entsprechenden Einrichtungen vorgesehen, von denen einige noch errichtet werden müssen. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue Außengrenzeinrichtung eröffnet, weitere Standorte in anderen Bundesländern sind in Planung.

Die Umsetzung von Geas in Deutschland wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter überwacht. Eingriffe in die Freiheit von Schutzsuchenden sollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben, erklärte eine DIMR-Mitarbeiterin. Die Inhaftierung von Kindern im Asylverfahren widerspreche aus Sicht des Instituts stets dem Kindeswohl. Das DIMR wies zudem darauf hin, Beschwerden von Betroffenen entgegenzunehmen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen.