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Berufungsgericht: Einsatz des Emergencies Act gegen „Freedom Convoy“ unverhältnismäßig

Berufungsgericht beurteilt Einsatz des Emergencies Act gegen „Freedom Convoy“ als unverhältnismäßig

Am Freitag entschied das Bundesberufungsgericht, dass der Einsatz des Emergencies Act durch die Bundesregierung zur Beendigung der Proteste des „Freedom Convoy“ im Jahr 2022 unverhältnismäßig war.

Das Urteil bestätigte eine Entscheidung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2024, die ebenfalls feststellte, dass keine „nationale Notlage vorlag, die den Einsatz des Emergencies Act“ als Reaktion auf die wochenlange Blockade in der Innenstadt von Ottawa rechtfertigte.

Die landesweite Bewegung umfasste auch LKW-Blockaden an wichtigen Grenzübergängen zu den Vereinigten Staaten, was den damaligen Premierminister Justin Trudeau veranlasste, einen nationalen Notstand „aufgrund von Bedrohungen der Sicherheit Kanadas“ auszurufen.

„Das Bundesgericht stellte zu Recht fest, dass die Erklärung eines öffentlichen Notstands unverhältnismäßig war“, heißt es im Urteil des Berufungsgerichts.

Das Berufungsgericht stimmte zudem mit dem erstinstanzlichen Gericht überein, dass die Ausübung der Notstandsbefugnisse zu einer Verletzung verfassungsmäßiger Rechte führte.