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Weniger Einbürgerungen: Mehrheit der neuen deutschen Staatsbürger entscheidet sich für den Doppelpass

Einbürgerungsanträge gesunken: Überwiegende Mehrheit der deutschen Neubürger wählt Doppelpass

Dank der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Koalition ist der Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft für alle Neudeutschen möglich. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Mehrheit der Eingebürgerten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit weiterhin besitzt. Kritiker der Mehrstaatigkeit bleiben dennoch zurückhaltend.

Der Großteil der im vergangenen Jahr eingebürgerten Personen hat von der Option der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. Dies geht aus einer Umfrage des Mediendienstes Integration hervor. In den Städten, die entsprechende Daten erhoben haben, lag der Anteil der Mehrstaatigkeit zwischen 85 und 98 Prozent.

Die wenigen Neubürger ohne Doppelpass begründeten dies meist damit, dass sie vor der Einbürgerung staatenlos waren oder ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht oder nur ausnahmsweise anerkennt. Beispiele hierfür sind Länder wie Indien, Äthiopien und Eritrea.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP verabschiedete eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem dürfen Einbürgerungswillige generell ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war dies nur EU-Bürgern sowie in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn der Herkunftsstaat eine Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigerte.

Mit der Reform wurde die erforderliche Dauer des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform sogar bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – die sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde jedoch von der vorherigen schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.

Doppelpass erfreut sich großer Beliebtheit

Die bisher restriktive Haltung gegenüber Mehrstaatigkeit hielt vor allem Menschen, die sich emotional und kulturell stark mit ihrem Herkunftsland verbunden fühlen, häufig davon ab, einen deutschen Pass zu beantragen. Auch praktische Vorteile spielen eine Rolle, wie etwa erleichterte Reisemöglichkeiten, Erbrechts- und Eigentumsregelungen oder die Möglichkeit, in beiden Ländern beruflich tätig zu sein.

Die AfD fordert, die doppelte Staatsbürgerschaft nur in begründeten Einzelfällen zu erlauben. Die Union steht der Mehrstaatigkeit ebenfalls skeptisch gegenüber, im Gegensatz zur SPD. Insbesondere Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, äußern Vorbehalte. Gegner des Doppelpasses verweisen häufig auf mögliche Loyalitätskonflikte und die vermeintliche Gefahr von „Parallelgesellschaften“.

Leichter Rückgang bei Einbürgerungsanträgen

Die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge ging laut Mediendienst im Jahr 2025 um etwa zehn Prozent auf rund 189.000 zurück. Die meisten Anträge wurden in Berlin eingereicht (etwa 36.100). München belegte unter den Großstädten mit etwa 17.800 Anträgen den zweiten Platz. Dort gibt es nicht nur eine hohe Nachfrage, sondern auch einen erheblichen Bearbeitungsstau. Anfang Mai lagen laut Mediendienst mehr als 40.200 unerledigte Anträge vor.

Im vergangenen Jahr dürften insgesamt deutlich mehr als 300.000 Menschen eingebürgert worden sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einzelnen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten erhielten 2025 Personen aus Syrien die deutsche Staatsbürgerschaft, gefolgt von Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Für die Einbürgerung sind neben dem Beherrschen der deutschen Sprache auch ein eigenständiger Lebensunterhalt sowie ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger und straffreier Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung. Zusätzlich müssen Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden. Gefordert wird zudem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und deren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürgerung

Vor der Einbürgerungsentscheidung erfolgt eine Anfrage beim Verfassungsschutz, um mögliche Hinweise auf Extremismus oder Islamismus beim Antragsteller zu prüfen. Im vergangenen Jahr übermittelte der Verfassungsschutz in weniger als einem Prozent der Fälle entsprechende Erkenntnisse. Laut Mediendienst Integration lagen die Ablehnungszahlen aufgrund von Verfassungsschutzinformationen 2025 in den Städten mit Datenaufnahme im niedrigen einstelligen Bereich. So gab es beim Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen nur zwei entsprechende Hinweise bei 4542 überprüften Anträgen.

In Sachsen-Anhalt wurden laut Angaben zwölf Anträge abgelehnt, weil die Antragsteller sich weigerten, das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Diese Regelung gilt dort seit Anfang 2023.

Mitte 2025 wurde eine ähnliche Vorschrift in Brandenburg eingeführt. Zu diesem Thema lagen dem Mediendienst dort jedoch keine Informationen vor.