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Abgelehnte Asylbewerber: Strafen und Abschiebezentren im Überblick

Strafen und Abschiebezentren: Was abgelehnte Asylbewerber erwartet

Die EU verschärft ihre Migrationspolitik und richtet ihren Fokus verstärkt auf abgelehnte Asylbewerber. Hierzu zählen auch die kontrovers diskutierten Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU. Am Montagabend erzielten das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten in Verhandlungen eine Einigung. Ein Überblick:

Was versteht man unter Abschiebezentren?

Abschiebezentren, auch „return hubs“ genannt, befinden sich in Ländern außerhalb der EU und dienen dazu, Asylbewerber unterzubringen, deren Anträge auf Aufenthalt in der EU abgelehnt wurden, die jedoch nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Betroffenen eine Verbindung zu dem Land besitzen, in das sie gebracht werden sollen.

Grundvoraussetzung für die Einrichtung solcher Zentren ist ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Staaten und dem Drittland. Dieses Drittland muss die internationalen Menschenrechtsstandards und Prinzipien gemäß Völkerrecht einhalten. Vor dem Inkrafttreten werden solche Abkommen von der EU eingehend geprüft.

Ist das rechtlich zulässig?

Diese Frage ist bislang nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten des Europäischen Gerichtshofs aus dem April kam zu dem Schluss, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen EU-Recht verstoßen. Grundsätzlich verbietet das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Einrichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums zu errichten.

Allerdings ist es Voraussetzung, dass die dort untergebrachten Menschen weiterhin Zugang zu juristischem Beistand und sprachlicher Unterstützung erhalten und Kontakt zu ihren Familien sowie den zuständigen Behörden aufrechterhalten können. Europäische Richter orientieren sich häufig an solchen Gutachten. Unklar bleibt jedoch, ob diese Rechtsprechung auch auf weiter entfernte Länder ohne EU-Beitrittskandidatenstatus anwendbar ist.

Welche Kritik wird geäußert?

Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Verbände warnen vor einer „Kriminalisierung von Migration“. Es entstehe der Eindruck, die neue Verordnung normalisiere den Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb der EU, die im Grunde als rechtliche Grauzonen gelten, so Marta Welander vom International Rescue Committee. Das Risiko steige, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder noch Schlimmeres droht.

Die Caritas kritisiert, die EU entziehe sich mit den Abschiebezentren ihrer Verantwortung. Betroffene könnten in einer rechtlichen Grauzone durch willkürliche und unbefristete Inhaftierung verbleiben. Die Hilfsorganisation Picum befürchtet zudem eine verstärkte Überwachung und Diskriminierung von Abgeschobenen in Staaten, in denen sie zuvor nie gelebt haben.

In Deutschland gab es zudem Kritik am Zustandekommen der Position des EU-Parlaments zu den Zentren. Dabei kam es zu Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören. Die konservative EVP brachte den Gesetzesentwurf mit Unterstützung rechter Fraktionen durch das Parlament.

Welche weiteren Änderungen sind vorgesehen?

Die Abschiebezentren sind Teil einer neuen Rückführungsverordnung, die auch strengere Strafen gegen Personen vorsieht, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So sollen Inhaftierungen erleichtert werden, etwa wenn Sicherheitsrisiken bestehen oder Identitäten überprüft werden müssen. Auch Minderjährige könnten inhaftiert werden. Zudem sollen Einreiseverbote künftig konsequenter verhängt werden.

Wie ist der weitere Ablauf?

Die Einigung muss noch von beiden Seiten endgültig bestätigt werden. Die neue Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Einige Regelungen sollen jedoch erst nach einer zwölfmonatigen Übergangsphase angewendet werden.

Einige EU-Staaten drängen bereits auf eine schnelle Umsetzung. Italien hat beispielsweise bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet. Dänemark, Deutschland, Österreich, Griechenland und die Niederlande arbeiten gemeinsam an weiteren Planungen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU kündigte an, noch bis Jahresende Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Einrichtung solcher Zentren abschließen zu wollen. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen haben EU-Länder rund ein Dutzend potenzieller Partnerländer im Blick, darunter Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.