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Haftzeit steigt auf 30 Monate: EU verschärft Asylregelungen und ebnet Weg für Abschiebezentren

Haftdauer steigt auf 30 Monate: EU verschärft Asyl weiter und macht Weg für Abschiebezentren frei

EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Vereinbarung verständigt, die die Rückführungszahlen erhöhen soll. Abgelehnte Asylsuchende, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, könnten künftig in speziellen Zentren außerhalb der EU untergebracht werden. Berlin sucht bereits nach passenden Drittstaaten.

Die Europäische Union schafft die Voraussetzungen für Rückkehrzentren in Drittstaaten und verschärft weitere Asylvorschriften, um Abschiebungen effektiver zu gestalten. Dies geht aus einer Einigung hervor, die Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten laut der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielt haben. Das Parlament und die Mitgliedsländer müssen dem Kompromiss noch zustimmen, bevor die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können – dies gilt in der Regel als Formalität.

Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, sollen in sogenannten Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU untergebracht werden. Dies betrifft etwa Fälle, in denen das Herkunftsland die Rücknahme verweigert oder Deutschland keine diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat unterhält.

Wo genau solche Zentren außerhalb der EU entstehen könnten, ist derzeit noch unklar. Ziel ist, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und dadurch den Anteil der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zu reduzieren. Unbegleitete Minderjährige sollen laut den neuen Regelungen nicht abgeschoben werden, bei Familien mit Kindern soll eine Abschiebung dagegen möglich sein.

Derzeit kein EU-Rahmen für Lösungen in Drittstaaten

Die Abschiebungen setzen laut Planungen ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat voraus, der die Flüchtlinge aufnimmt und dafür vermutlich finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei Visa-Vergaben erhält. Deutschland arbeitet derzeit zusammen mit weiteren EU-Ländern an Vereinbarungen mit Staaten, die bereit sind, solche Rückkehrzentren auf ihrem Gebiet einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das Konzept der Return Hubs mehrfach befürwortet.

Bisher existierte kein EU-weiter Rahmen für derartige Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um Asylverfahren und Abschiebehaft dorthin auszulagern. Dieses Modell wurde jedoch durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten – ein abschließendes Urteil steht noch aus.

Der britische Versuch, Asylverfahren mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern, scheiterte hingegen krachend. Großbritannien plante, Asylbewerber nach Ruanda zu bringen, wo sie auch im Falle einer Schutzgewährung bleiben sollten. Trotz Ausgaben von rund 830 Millionen Euro konnte das Vorhaben aufgrund gerichtlicher Entscheidungen nie umgesetzt werden.

Für die Auslagerung kompletter Asylverfahren wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur für Abschiebungen – wurde Ende letzten Jahres in der EU bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Einigung regelt zudem, wie abgelehnte Asylbewerber bei Abschiebungen kooperieren müssen, wenn keine Haft erfolgt. Zudem drohen europaweit Leistungskürzungen, Streichungen von Unterhaltszahlungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Höhere Abschiebezahlen im Jahr 2025

Abschiebehaft soll möglich sein, wenn die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eine Fluchtgefahr oder ein Risiko für die nationale Sicherheit feststellen. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Vorschriften auf bis zu 24 Monate erhöht, mit einer möglichen Verlängerung um weitere sechs Monate in Ausnahmefällen.

Die Zahl der Abschiebungen in der EU ist im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Personen zurückgeführt. Gleichzeitig gingen die Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich zurück. In Deutschland lag die Zahl im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf dem niedrigsten Stand seit 2020, als die Einreise aufgrund der Corona-Pandemie stark eingeschränkt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU gingen laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex zuletzt deutlich zurück.

Der Einigung über die neuen Asylregelungen war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und des rechten Flügels im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen hatten ergeben, dass die EVP in dieser Frage enger mit den Rechten zusammenarbeitete als bisher bekannt war.