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Kompetenzüberschreitung: Gutachten attestiert Pistorius rechtswidriges Vorgehen bei Abmeldepflicht der Bundeswehr

Kompetenzen überschritten: Gutachten: Pistorius handelte rechtswidrig bei Abmeldepflicht für Bundeswehr

Die Bundeswehr benötigt dringend neue Rekruten. Bislang basiert die Rekrutierung auf freiwilliger Basis. Ein Passus im neuen Wehrpflichtgesetz, der die Abmeldepflicht regelt, sorgte im April für heftige Diskussionen. In der Folge setzte das Verteidigungsministerium diese Pflicht außer Kraft. Allerdings ist diese Maßnahme offenbar nicht rechtmäßig.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass das Verteidigungsministerium durch das Aussetzen von Teilen des Wehrpflichtgesetzes rechtswidrig gehandelt hat. Das ARD-Hauptstadtstudio berichtet unter Berufung auf ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten, dass das Ministerium unter Leitung von Verteidigungsminister Boris Pistorius seine Befugnisse als Exekutivorgan deutlich überschritten habe, indem es per Verwaltungsvorschrift die im Wehrpflichtgesetz verankerte Abmeldepflicht für Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren außer Kraft setzte.

Ursprünglich sah das neue Wehrpflichtgesetz vor, dass Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Gleichzeitig ist gesetzlich festgelegt, dass Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Diese Regelung sorgte am Osterwochenende für erheblichen Wirbel und Kritik.

Als Reaktion darauf hob das Bundesverteidigungsministerium diese Pflicht per Allgemeinverfügung auf und erklärte, dass jeder Mann uneingeschränkt reisen dürfe. Dies wurde sowohl durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger als auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift klargestellt, um „Klarheit für alle Betroffenen sowie Rechtssicherheit für die Verwaltung“ zu schaffen.

„Ob 17, 45 Jahre oder ein Alter dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und benötigen derzeit keine Genehmigung“, erklärte Pistorius im April nach dem Osterwochenende. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse demnach nicht mehr angezeigt werden. Die Bundeswehr hatte zuvor bereits angekündigt: „Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich vor Auslandsaufenthalten nicht gesondert abmelden.“

Das Verteidigungsministerium betonte, dass die Regelungen zur „Auslandsregelung“ in § 3 des Wehrpflichtgesetzes keine Neuerung darstellen, sondern mit der Gesetzesänderung zu Beginn des Jahres lediglich reaktiviert wurden. Die aktuelle Klarstellung nutze eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen.

Der Wissenschaftliche Dienst zweifelt diese Auslegung laut dem ARD-Hauptstadtstudio jedoch an. Zwar darf das Ministerium gemäß Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt. „Diese Befugnis liegt ausschließlich bei der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es im Gutachten. Demnach ist nur das Bundesverfassungsgericht befugt, ein Gesetz oder Teile davon aufzuheben.