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Alarmierende Entwicklung: Pflegekosten steigen dramatisch – Die Pflege steht vor einer Krise

"Extrem bedenkliche Entwicklung": Die Kosten explodieren: Bei der Pflege brennt wirklich die Hütte

Bisher konzentrierten sich Pflegereformen meist auf die Erweiterung von Leistungen. Diesmal ist es anders: Ohne einschneidende Maßnahmen wird es nicht gehen, wenn Gesundheitsministerin Nina Warken ihr Pflegeneuordnungsgesetz vorstellt. Ein Überblick.

Was versteht man unter der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und zählt zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Organisatorisch sind die Pflegeversicherungen an die Krankenkassen angegliedert. Privat Krankenversicherte zahlen stattdessen in eine private Pflegeversicherung ein.

Wie bei anderen Sozialversicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Pflegeversicherung, aktuell bei 1,8 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil höher, da der Buß- und Bettag dort nicht abgeschafft wurde.

Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Sozialverbände fordern seit Jahren, sie zur Vollversicherung auszubauen. Aufgrund der stark steigenden Kosten und der Zurückhaltung bei höheren Sozialbeiträgen ist das politisch jedoch kaum realisierbar.

Warum ist eine Reform der Pflegeversicherung notwendig?

Es gab bereits mehrere Pflegereformen – meist ging es jedoch um Leistungsverbesserungen, nicht um die Finanzierung. Dadurch wachsen die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Anders als bei der Rente liegt das Problem bisher nicht an der Überalterung, sondern an der Ausweitung der Pflegebedürftigkeit.

„In guten Jahren haben wir das System stark ausgebaut und sind weit über das Ziel hinausgeschossen“, erklärte die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kürzlich beim Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats.

Die Wirtschaftsweisen sehen die Leistungsausweitung als Hauptursache, insbesondere die Pflegereform von 2017 unter Angela Merkel. Damals wurden die drei Pflegestufen durch fünf ersetzt und der Pflegebegriff auf kognitive und psychische Einschränkungen erweitert.

Dies führte zu einer deutlichen Zunahme der Anspruchsberechtigten: Von 1,8 Millionen im Jahr 2000 auf über 6 Millionen heute. Die Ausgaben stiegen von knapp 16 Milliarden Euro vor 26 Jahren auf mehr als 70 Milliarden Euro. Die Zahl der Leistungsberechtigten hat sich also mehr als verdreifacht, die Ausgaben sogar vervierfacht.

Ohne Bundesdarlehen könnte die Pflegeversicherung ihre Ausgaben bereits nicht mehr decken. Die Schulden bei Bund belaufen sich inzwischen auf 4,2 Milliarden Euro. „Die Pflege lebt in Deutschland auf Pump“, sagte Oliver Blatt, Chef des Spitzenverbands der Krankenkassen, gegenüber dem „Spiegel“. Er warnte eindringlich: „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte, wir müssen dringend handeln.“

Die Überalterung wird die Ausgaben künftig zusätzlich belasten. „Bisher hatte sie kaum Einfluss, doch mit den Babyboomern wird die Zahl der Pflegebedürftigen stark steigen, während die Erwerbstätigenzahl sinkt“, so Schnitzer.

Welche Faktoren treiben die Kosten der Pflegeversicherung?

Der größte Kostentreiber ist die gestiegene Zahl der Leistungsempfänger durch die Reform von 2017. „Seit Einführung des neuen Pflegebegriffs hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdoppelt und liegt mit über sechs Millionen deutlich über den Prognosen“, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken im Interview mit der „Rheinischen Post“. Sie nannte als Beispiel, dass nun auch Gruppen wie viele Kinder und Jugendliche mit ADHS erfasst werden.

Diese Aussage sorgte für heftige Kritik. Linksfraktionschef Sören Pellmann warf Warken vor, Kinder als Sündenböcke darzustellen. Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz sprach von „Volksverdummung“.

Die Zahlen bestätigen Warkens Angaben: Von den etwa sechs Millionen Leistungsbeziehern Ende 2025 sind knapp 350.000 unter 15 Jahre alt (5,8 Prozent), weitere 100.000 (1,7 Prozent) zwischen 15 und 20. Laut dem Medizinischen Dienst war 2024 die häufigste Diagnose bei Kindern „hyperkinetische Störungen“ wie ADHS. Fast alle pflegebedürftigen Kinder leben zuhause.

Der GKV-Spitzenverband warnt angesichts dieser Zahlen vor einem Kostenanstieg: Obwohl die Zahl der pflegebedürftigen unter 18-Jährigen gering ist, kann ihre lange Verweildauer die künftigen Pflegekosten erheblich beeinflussen.

Weitere Kostentreiber sind versicherungsfremde Leistungen, die die Pflegeversicherung erbringen muss. So werden Rentenversicherungsleistungen für pflegende Angehörige aus der Pflegekasse bezahlt, damit diese Ansprüche erwerben. Viele Experten fordern, dass der Bund diese Kosten übernimmt.

Zudem fordern die Krankenkassen Milliarden aus der Corona-Krise zurück: Der Bund hatte den Pflegekassen Aufgaben übertragen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören. Ein DAK-Gutachten von 2024 beziffert die Mehrkosten auf über fünf Milliarden Euro, die bisher nicht erstattet wurden. Würden diese Kosten übernommen und Rentenleistungen aus Steuermitteln finanziert, könnte die Pflegeversicherung sofort um neun Milliarden Euro entlastet werden, so Brysch.

Wie sieht die Situation in der stationären Pflege aus?

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zuhause von Angehörigen betreut. Die Zahl der stationär Pflegebedürftigen steigt nur leicht, ihr Anteil sinkt sogar. Im vergangenen Jahr waren etwa 14 Prozent der Leistungsempfänger in Heimen, auf die 33 Prozent der Ausgaben entfielen. Vor zehn Jahren waren es noch über die Hälfte der Ausgaben bei einem Verhältnis von zwei ambulanten zu einem stationären Pflegefall.

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die langfristigen Herausforderungen mit einer umfassenden Pflegereform anzugehen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte dafür die Grundlagen erarbeiten.

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde Ende 2025 vorgestellt, stieß aber auf Kritik. Besonders der Vorschlag zur Prävention wurde als unzureichend bewertet. Die Arbeiterwohlfahrt kommentierte: „Mehr Prävention und Budgetzusammenfassungen sind fachlich sinnvoll, werden die Pflegeversicherung aber nicht retten.“

Die Erwartungen richten sich nun auf den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken, der eigentlich bis Mitte Mai vorliegen sollte. Aufgrund von Verzögerungen ist ein Bundestagsbeschluss vor der Sommerpause unwahrscheinlich. „Der Handlungsbedarf ist enorm“, erklärt Stefan Greß. „Die Bundesregierung muss jetzt Tempo machen.“

Bekannt wurde, dass Warken erwägt, den Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,7 Prozent anzuheben, was etwa eine Milliarde Euro jährlich bringen könnte. Für kinderlose Durchschnittsverdiener würden die Kosten um 13 Euro im Monat steigen.

Außerdem wird diskutiert, die Zuschüsse zu den Eigenanteilen von Heimbewohnern langsamer ansteigen zu lassen. Derzeit staffeln sich die Zuschüsse nach Dauer des Heimaufenthalts von 15 bis 75 Prozent. Berichte legen nahe, dass der volle Zuschuss künftig erst nach 54 Monaten gewährt werden soll. Stefan Greß warnt: „Das begrenzt zwar Kosten, führt aber zu höheren Eigenanteilen und damit mehr Sozialhilfefällen.“

Auch eine stärkere Vermögensprüfung der Pflegebedürftigen wird erwogen. Unionspolitiker Albert Stegemann fordert, dass Vermögen, inklusive selbstgenutztem Wohneigentum, zunächst eingesetzt werden muss, bevor die Gemeinschaft zahlt. Die SPD lehnt dies ab und mahnt zur Ehrlichkeit gegenüber den Betroffenen.

Schließlich soll die kostenlose Familienversicherung analog zur Krankenversicherung für erwachsene Ehepartner eingeschränkt werden, während Kinder, bestimmte Eltern und pflegende Angehörige weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben.

Welche Bedeutung haben die Pflegegrade?

Es ist wahrscheinlich, dass die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit künftig erschwert wird. Die fünf Pflegegrade werden wegen der Ausweitung des Pflegebegriffs immer wieder kritisiert. Geriatrie-Professor Clemens Becker betont die Wichtigkeit von Hilfen im Alltag, stellt aber infrage, ob die Gesellschaft diese Leistungen in der Pflegeversicherung finanzieren kann.

Im Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte Warken, die Pflegegrade würden nicht abgeschafft. Allerdings müsse man bei den Einstufungen der Grade 1 bis 3 wieder an die ursprünglichen wissenschaftlichen Empfehlungen anknüpfen, da die Anspruchsvoraussetzungen damals zu niedrig angesetzt wurden und die Leistungen zu großzügig gestaltet seien. „Das können wir uns heute nicht mehr leisten.“

Wie ist die Situation bei Beamten?

SPD, Grüne und Linke fordern schon lange eine Bürgerversicherung, die auch Beamte, Selbstständige und Gutverdiener einschließt. CDU und CSU lehnen das ab. Allerdings gibt es auch innerhalb der Union Stimmen, die eine Einbeziehung der Beamten in die Pflegeversicherung fordern. CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner sagte, um die Einnahmen zu stärken, müsse man die Verantwortungsgemeinschaft um Privatversicherte und Beamte erweitern.

Stefan Greß erklärt, dass dies nicht zwangsläufig eine Bürgerversicherung bedeuten muss. Ein Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung wäre möglich, da beide gleiche Leistungen bieten, aber unterschiedliche Risikopools haben. Privatversicherte zahlen etwa halb so viel wie sozial Versicherte, obwohl das Risiko ähnlich ist. Ein Ausgleich könnte jährlich drei bis fünf Milliarden Euro bringen.

Fest steht: Eine Ausweitung der Leistungen wird es bei der anstehenden Reform nicht geben.