Bundesnetzagentur will Reform: Solarstromerzeuger sollen Netzgebühren zahlen
Netzkosten machen rund ein Drittel der Stromrechnung aus. Bislang sind Eigenproduzenten von Solarstrom davon ausgenommen, doch die Bundesnetzagentur beabsichtigt, dies zu ändern. Ihr Argument: Auch Erzeuger profitieren bei schwacher Sonneneinstrahlung von der Netzverfügbarkeit.
Die Bundesnetzagentur plant eine Neugestaltung der milliardenschweren Kostenverteilung für die deutschen Stromnetze. Besonders betroffen wären Besitzer von Solaranlagen, Industriebetriebe sowie erstmals Betreiber von Kraftwerken. Für Haushalte ohne eigene Stromerzeugung soll sich dagegen wenig ändern. Die Behörde präsentierte ihre Vorstellungen für eine umfassende Reform der Netzentgelte, da das bisherige System den Anforderungen der Energiewende nicht mehr gerecht werde, erläuterte Behördenchef Klaus Müller.
„Bisher beteiligen sich Eigenstromerzeuger weniger an der Finanzierung des Netzes“, erklärte Müller. Dennoch seien auch sie auf das Netz angewiesen, wenn Sonne oder Speicher ausfallen. „Daher wollen wir eine stärkere Beteiligung der Stromerzeuger an den Netzkosten erreichen. Das ist eine Frage der Fairness.“
Erhöhung des Grundpreises für Einspeiser geplant
Grund für die Reform ist die tiefgreifende Veränderung des Energiesystems seit der letzten großen Regelung im Jahr 2005. Während die Ausgaben für Netzausbau und Netzstabilität steigen, schultern Verbraucher ohne eigene Erzeugung eine wachsende Kostenlast. Eigenproduzenten, die wenig Strom aus dem Netz beziehen, tragen bisher kaum zu den Netzkosten bei, nutzen das Netz aber bei Bedarf. Diese Ungleichheit soll behoben werden. Die jährlichen Netzentgelte belaufen sich auf etwa 37 Milliarden Euro und machen rund 30 Prozent der Stromrechnung eines Haushalts aus.
Konkret sollen Haushalte mit eigenen Solaranlagen, sogenannte Prosumer, künftig einen höheren Grundpreis entrichten. Die Mehrkosten dürften voraussichtlich unter 100 Euro jährlich liegen. Balkonsteckersolaranlagen bleiben ausgenommen. Auch bisher befreite Stromerzeuger wie Wind- und Solarparks sollen künftig mit einem begrenzten jährlichen Beitrag an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Für die Industrie ist ein neues Preismodell vorgesehen, das Anreize für flexibles und netzschonendes Verhalten schaffen soll. Die Vorschläge werden im Sommer in einen Entwurf für eine Festlegung eingebracht. Eine endgültige Entscheidung ist für Ende 2026 geplant. Die Neuregelung ist auch aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderlich, da die aktuellen gesetzlichen Vorgaben Ende 2028 auslaufen.