BfV präsentiert Bilder und Codes: Aktuelle antisemitische Symbole im Umlauf
Seit dem 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf den Straßen Deutschlands verstärkt präsent, wobei einige Parolen weithin bekannt sind, andere Symbole jedoch subtiler auftreten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat hierzu eine Auswahl relevanter Zeichen zusammengestellt.
Mit zwei neuen Veröffentlichungen möchte das BfV über unterschiedliche Erscheinungsformen des Antisemitismus informieren. Zusätzlich klärt die Behörde über extremistisch eingestufte Formen der Palästina-Solidarität auf.
Auf der Website des Verfassungsschutzes wurde ein neues Unterkapitel zu säkularen, propalästinensischen Gruppen eingerichtet. Dort heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der zum Großteil aus extremistischen Personen und Gruppierungen besteht.“ Bei Pro-Palästina-Veranstaltungen käme es regelmäßig zu „Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten“.
Typisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass die Politik Israels und das Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei Anhängern, die teils persönlich oder familiär betroffen sind, starke negative Gefühle gegenüber Israel hervorrufen. Diese Emotionen würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“. Zuletzt habe sich die Kooperation solcher Gruppen mit deutschen Linksextremisten weiter verstärkt, unter anderem durch gemeinsame Veranstaltungen und Demonstrationen.
Von rotem Dreieck bis zur Krake
Der Verfassungsschutz listet unter den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone, wenn sie die Umrisse Israels und der palästinensischen Gebiete nachzeichnet. Auch die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ (vom Jordan bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) erfordert genaue Betrachtung. Deutsche Gerichte haben bereits entschieden, dass dieser Slogan nur dann problematisch ist, wenn er eindeutig die in Deutschland als terroristisch eingestufte Hamas meint.
Das rote Dreieck, das häufig bei propalästinensischen Demonstrationen zu sehen ist, wird vom Verfassungsschutz ebenfalls der Hamas zugeordnet. Es tauchte in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, dem militärischen Arm der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren. Gleichzeitig nutzen Palästinenser das rote Dreieck als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, deren Verwendung in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten wurde.
Ein weiteres häufig verwendetes antisemitisches Symbol ist laut BfV das Motiv der Krake. Dieses steht sinnbildlich für eine vermeintliche „jüdische Weltverschwörung“, wie in einer aktuellen 80-seitigen Broschüre erläutert wird.
Zu den vom Verfassungsschutz erfassten antisemitischen Codes, die besonders im rechten Spektrum verbreitet sind, zählen Begriffe wie „Holocaust-Religion“, „Auferlegte Bußkultur“ oder „Psychologischer Völkermord“. Diese sollen das Leid der jüdischen Holocaust-Opfer verharmlosen und eine angebliche psychische Belastung der Tätergesellschaft suggerieren.
Antisemitismus oder legitime Kritik?
Am 14. Mai jährt sich die Staatsgründung Israels zum 78. Mal. Einen Tag später, am 15. Mai, gedenken Palästinenser weltweit der „Nakba“ (Katastrophe) – der Flucht und Vertreibung vieler Palästinenser aus dem Gebiet des heutigen Israels. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.
Die Abgrenzung zwischen Antisemitismus und legitimer politischer Kritik an Israels Regierungshandeln wird insbesondere seit dem Überfall der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen am 7. Oktober 2023 sowie dem anschließenden Krieg im Gazastreifen intensiv diskutiert. In seiner aktuellen Broschüre „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ definiert der Verfassungsschutz Antisemitismus als „ablehnende, feindselige oder gewaltbereite Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden beziehungsweise gegenüber Personen, die als jüdisch wahrgenommen werden“.
Amnesty International kritisiert im Jahresbericht 2025 aus Sicht Deutschlands unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen. Zudem äußert die Menschenrechtsorganisation Besorgnis über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demonstrationen das Rufen arabischer oder hebräischer Parolen generell verboten wird. Das Verbot und die Durchsetzung des Rufs „From the River to the Sea“ wertet Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“.
Im Bundesrat stellte Hessen vergangene Woche einen Antrag, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der hessische Justizminister Christian Heinz betonte, dass Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung auch bei Annahme dieses Gesetzesvorschlags weiterhin zulässig bleibe.