Anschlag auf den CSD in Berlin: Behörden filmten Abdul B. eine Stunde vor der Tat
Als Gefährder stand Abdul B. unter Beobachtung der Berliner Sicherheitsbehörden. In der Nähe seines Wohnhauses wurde eine Überwachungskamera installiert. Dennoch zeigte sein Verhalten offenbar keinen Anlass für einen begründeten Verdacht.
Nach Recherchen mehrerer Medien wurde der mutmaßliche Attentäter des Christopher Street Day (CSD) in Berlin noch etwa eine Stunde vor der Tat von den Sicherheitskräften gefilmt. Eine Kamera des LKA Berlin, die am Hauseingang angebracht war, erfasste den 21-jährigen Abdul B., als er am Samstagabend um 20:58 Uhr das Gebäude verließ, berichten die „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR. Kurz darauf raste er mit einem weißen Transporter im Tiergarten in eine Menschenmenge. Dabei kam eine Frau ums Leben, 29 weitere wurden verletzt.
Den Berichten zufolge hatten die Berliner Sicherheitsbehörden Abdul B. bis kurz vor dem Anschlag im Visier. Auch RTL bestätigte das Vorhandensein der Kamera. Diese konnte den Angriff jedoch nicht verhindern, da sich Abdul B. im Vorfeld äußerst unauffällig verhielt und keine Hinweise auf seine Absichten vorlagen.
Am 12. Mai wurde der mutmaßliche Täter von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen versuchter Zugehörigkeit zum IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine strengere Strafe und legte Berufung ein, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht setzte einen bestehenden Haftbefehl außer Kraft, da die Untersuchungshaft primär der Sicherung des Verfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt.
Das Berliner LKA entschied laut Bericht, den Islamisten nach seiner Freilassung intensiv zu überwachen. Sein Mobiltelefon und seine Social-Media-Profile wurden kontrolliert, und Observationsteams folgten ihm regelmäßig. Zusätzlich wurde eine Kamera installiert, die den Hauseingang filmte, um Einblicke in seinen Tagesablauf zu erhalten. Die Aufnahmen wurden jeweils nach 24 Stunden ausgewertet.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich Abdul B. über die Jahre radikalisiert und war Teil der islamistischen Szene. 2022 wurde er von einem Jugendgericht verurteilt, weil er einen anderen Jugendlichen geschlagen und getreten sowie einem weiteren Jugendlichen Kopfhörer geraubt hatte. 2024 veröffentlichte er auf seinem Instagram-Profil zwei Videos mit IS-Symbolen und religiösen Liedern, wie das Gericht mitteilte.
Seit Mai wieder auf freiem Fuß
Im Jahr 2025 versuchte Abdul B., sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er reiste über die Türkei in den Libanon, „um von dort nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn dort wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu einer dreimonatigen Haftstrafe.
Nach seiner Freilassung kehrte B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde am Berliner Flughafen erneut festgenommen. Es folgte eine mehrmonatige Untersuchungshaft, bevor er im Mai freikam, nachdem das Gericht den Haftbefehl aufgehoben hatte.