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Keine gesetzliche Frist: Verfassungsklage zur Beratungsdauer des Heizungsgesetzes abgewiesen

Kein "Tempolimit" für Gesetze: Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten abgelehnt, die sich gegen die kurze Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes richtete. Trotz eines Teilerfolgs im Eilverfahren im Jahr 2023 unterlag die Klägergruppe um den ehemaligen CDU-Abgeordneten Heilmann im Hauptsacheverfahren.

In Deutschland gibt es keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen von Thomas Heilmann und weiteren Klägern im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelkoalition zurück. Das Grundgesetz erlaube keine generelle Regelung zur Dauer von Gesetzgebungsprozessen im Bundestag, befand das Gericht. „Die Verfassung setzt zwar Grenzen für die Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren, jedoch nicht in Form eines konkreten Tempolimits“, erklärte die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold in Karlsruhe.

Im Mittelpunkt der Entscheidung des Zweiten Senats stand das frühere Heizungsgesetz der Ampelkoalition. Weil kurz vor der geplanten Verabschiedung im Juli 2023 umfangreiche Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP eingebracht worden waren, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Er argumentierte, die Beratungszeit sei zu knapp bemessen gewesen und sein Recht als Parlamentarier sei dadurch verletzt.

Heilmann konnte keine Rechtsverletzung nachweisen

Der Kläger habe nicht ausreichend belegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten beeinträchtigt worden sei. Nach dem Grundgesetz liege eine Verletzung vor, wenn eine öffentliche Diskussion von Argumenten und Gegenargumenten nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten entfallen. Dies habe Heilmann jedoch nicht hinreichend aufgezeigt.

Sein Eilantrag hatte im Jahr 2023 mit fünf gegen zwei Stimmen noch Erfolg. Damals wurde betont, dass Abgeordnete bei der Beratung von Gesetzen nicht nur Informationen erhalten, sondern diese auch ausreichend verarbeiten müssen. Das Heizungsgesetz wurde schließlich erst im September 2023 verabschiedet. Trotz der zusätzlichen zweimonatigen Beratungszeit gab es keine weiteren Änderungen. Inzwischen hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich abgeschwächt.

Ein Eilverfahren stellt jedoch keine abschließende Entscheidung in der Sache dar, die erst am Donnerstag getroffen wurde. Der Zweite Senat war inzwischen mit anderen Mitgliedern besetzt, da die Amtszeiten von drei Richtern, die im Eilverfahren beteiligt waren, abgelaufen und ihre Positionen neu vergeben wurden.