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Abschiebungen nach Afghanistan werden offenbar auf weitere Personengruppen ausgeweitet

Nicht mehr nur für Straftäter: Abschiebungen nach Afghanistan werden offenbar ausgeweitet

In Trier wurde letzte Woche ein Student von einem afghanischen Mann getötet. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte daraufhin an, die Abschiebungen nach Afghanistan zu intensivieren. Nun scheint der Bund die bisherigen Beschränkungen für ausreisepflichtige Personen aufzuheben – in Zusammenarbeit mit den Taliban.

Nach Angaben des hessischen Innenministeriums hat der Bund den Weg für vermehrte Abschiebungen nach Afghanistan frei gemacht. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, dass die bisherigen Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identitätsfeststellung – bislang auf Straftäter und Gefährder beschränkt – aufgehoben wurden, wie aus einem Erlass des Ministeriums hervorgeht.

Der CDU-Innenminister Roman Poseck erklärte auf Nachfrage, der Bund habe die Voraussetzungen geschaffen, damit künftig reguläre Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan möglich seien. Hessens Schwerpunkt bleibe weiterhin bei der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. „Hessen wird jedoch auch darüber hinausgehende Möglichkeiten nutzen“, so Poseck.

Die im Erlass erwähnte Vorführung zur Identitätsfeststellung dient der Vorbereitung von Abschiebungen: Dabei wird mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung versucht, die Identität der ausreisepflichtigen Personen zu klären und gegebenenfalls Reisedokumente auszustellen. Laut dem hessischen Erlass gibt es nur noch wenige Ausnahmen von diesem Verfahren. Die Auswahlkriterien bleiben bestehen: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig.

Die Kooperation der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban war bereits kritisiert worden. Bundeskanzler Friedrich Merz wies diese Vorwürfe jedoch kürzlich zurück. Die Bundespolizei äußerte sich bislang nicht zu den Vorgängen, ebenso wenig das Bundesinnenministerium. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bekräftigte erst am Montag, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan verstärkt durchzuführen. Seine Aussage bezog sich auf Straftäter im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff auf einen Studenten in Trier.

Kritik vom Flüchtlingsrat

Der Flüchtlingsrat Hessen zeigte sich besorgt über die Ausweitung der betroffenen Personengruppen. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab“, erklärte die Organisation. „Nun aber alle bisherigen Einschränkungen aufzuheben und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen abschiebbar zu machen, ist verantwortungslos.“ Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, kritisierte, dass Abschiebungen nach Afghanistan schrittweise zur Normalität würden und dies ihrer Ansicht nach menschenrechtliche Schutzbestimmungen verletze.

Hessens Innenminister Poseck betonte hingegen, dass ausreisepflichtige Personen das Land verlassen müssten. „Die Ausreisepflicht steht erst am Ende eines umfassenden rechtsstaatlichen Verfahrens“, erläuterte der CDU-Politiker. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums erklärte: „Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt oder gegen geltendes Recht in Deutschland verstößt, muss unser Land verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, bei denen keine Gefährdung bestehe, müssten Deutschland verlassen.