IAB-Chef warnt: Minijobs unter 250 Euro sollten erhalten bleiben, um Schwarzarbeit zu vermeiden
Im Rahmen der Rentenreform plant eine Regierungskommission, Minijobs faktisch abzuschaffen. Wirtschaftsverbände reagieren darauf mit großer Kritik. Nun warnt auch ein Forschungsinstitut vor den möglichen Folgen und bringt eine neue Bagatellgrenze ins Gespräch.
Bernd Fitzenberger, Leiter des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), äußerte sich besorgt über die Abschaffung von Minijobs im Kontext der geplanten Sozial- und Rentenreformen: „Ich befürworte eine Einschränkung, jedoch keine komplette Abschaffung von Minijobs für die meisten Beschäftigtengruppen“, erklärte Fitzenberger gegenüber der „Rheinischen Post“. „Konkret schlage ich eine Bagatellgrenze von 250 Euro monatlich vor. Minijobs unterhalb dieser Grenze sollten sozialversicherungsrechtlich unverändert fortbestehen können.“ Er warnt davor, dass andernfalls die Schwarzarbeit zunehmen würde.
Bereits zuvor hatten zahlreiche Wirtschaftsverbände die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas und Gesundheitsministerin Nina Warken forderten unter anderem der Handelsverband Deutschland, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sowie der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände den Erhalt der Minijobs in ihrer bestehenden Form.
Die Verbände betonen, dass eine Abschaffung oder Verteuerung sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen erheblich belasten würde. Fielen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile weg, müssten viele Arbeitnehmer mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen oder erheblich mehr Arbeitsstunden leisten, um das bisherige Einkommen zu sichern. Für Unternehmen sind Minijobs eine wichtige Möglichkeit, Personalengpässe auszugleichen und die Versorgung sowie Öffnungszeiten im Einzelhandel und Gastgewerbe aufrechtzuerhalten.
Die Regierungskommission hatte empfohlen, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.