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Steigende Personalkosten erhöhen Eigenanteil für Pflegeheimbewohner

Personalausgaben schlagen durch : Eigenanteil für Pflegeheimbewohner steigt weiter

Die finanzielle Belastung für Menschen in Pflegeheimen nimmt kontinuierlich zu. Die Bundesregierung plant eine Reform, um dem entgegenzuwirken. Eine aktuelle Analyse verdeutlicht, wie hoch die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr in den einzelnen Bundesländern sind.

Pflegeheime werden für Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund steigender Eigenbeteiligungen immer kostspieliger. Zum 1. Juli betrug der durchschnittliche monatliche Eigenanteil im ersten Jahr bundesweit 3364 Euro – das sind 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als am 1. Juli 2025, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt.

Die aktuelle Pflegereform der Koalition zielt angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Pflegekassen darauf ab, Entlastungen bei den Eigenanteilen zu reduzieren. Die Daten offenbaren deutliche regionale Unterschiede: Am höchsten sind die Kosten im ersten Pflegejahr in Bremen mit durchschnittlich 3761 Euro und im Saarland mit 3695 Euro pro Monat. Lediglich in Sachsen-Anhalt liegt die Belastung mit durchschnittlich 2891 Euro unter 3000 Euro.

In den genannten Beträgen ist lediglich der Eigenanteil für Pflege und Betreuung enthalten, da die Pflegeversicherung – im Gegensatz zur Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten übernimmt. Hinzu kommen im Heim zusätzliche Zahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie Umlagen für Ausbildungskosten.

Die Hauptkostentreiber sind die Personalausgaben für dringend benötigte Pflegekräfte. Seit 2022 dürfen Heime nur noch Verträge mit Pflegekassen abschließen, wenn sie tariflich oder vergleichbar vergüten. Dies wirkt sich direkt auf den Eigenanteil für die Pflege aus: Der Ausgangswert, von dem die individuellen Zahlungen der Pflegebedürftigen berechnet werden, stieg bundesweit von 2000 Euro auf nun 2088 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 226 Euro seit Juli 2025 entspricht.

Höhere Kosten für Personal, Verpflegung und Unterkunft

Auch die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sind gestiegen. Durchschnittlich fallen nun 1086 Euro pro Monat an, das sind 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Die Auswertung basiert auf Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Heimen in allen Bundesländern, wie der Verband der Ersatzkassen erklärt. Mitglieder des Verbands sind unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.

Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner betonte: „Es bestand Nachholbedarf, und es ist richtig, Pflegefachkräfte angemessen zu entlohnen. Allerdings darf dies nicht zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen.“ Eine Begrenzung des Kostenanstiegs sei notwendig. Die geplante Pflegereform müsse eine gerechte Verteilung der Lasten und ausgewogene Eigenanteile gewährleisten. Patientenvertreter und Sozialverbände fordern seit Jahren eine Entlastung von den stetig steigenden Zuzahlungen. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ ist auch als Prüfauftrag im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die Reformpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken sehen jedoch unter anderem Einsparungen bei den Entlastungszuschlägen vor, die von der Pflegekasse gewährt werden und mit der Aufenthaltsdauer steigen: Im ersten Jahr im Heim soll der Eigenanteil für die Pflege um 15 Prozent sinken, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Intervalle bis zur nächsten Stufe sollen laut einem Entwurf von 12 auf 18 Monate verlängert werden, was die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten soll.

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die geplante Aussetzung der generellen Tarifbezahlung für Pflegekräfte von Anfang 2027 für vier Jahre. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung: Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, inklusive eines Risikopuffers aufgrund der schwachen Wirtschaftslage liegt der Finanzbedarf bei insgesamt 11,2 Milliarden Euro. Mit dem Entwurf von Warken soll eine allgemeine Beitragserhöhung vermieden werden.

Der Beitrag für Kinderlose soll jedoch leicht auf 4,3 Prozent ansteigen. Zudem sind Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern geplant. Die Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell verschärft werden. Außerdem sind Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige vorgesehen.