EU-Experten empfehlen Social-Media-Zugang nur unter Aufsicht bis 13 Jahre
Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, erwägt neue Regelungen für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige. Während einzelne EU-Länder bereits Maßnahmen ergriffen haben, sucht die CDU-Politikerin fachlichen Rat. Experten haben nun eine Empfehlung für eine einheitliche EU-Regelung vorgelegt.
Im Auftrag von Kommissionspräsidentin von der Leyen empfehlen Fachleute, den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedstaaten einzuschränken. Soziale Medien und andere digitale Dienste sollten bis zu diesem Alter nur unter elterlicher Aufsicht oder in pädagogischen Rahmenbedingungen sowie zeitlich begrenzt genutzt werden, heißt es in einem Bericht, der in Brüssel vorgestellt wurde. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, über diese EU-weite Mindestregelung hinaus strengere Altersgrenzen festzulegen.
Ab einem Alter von 13 Jahren sollten Jugendliche zunehmend eigenverantwortlich altersgerechte Social-Media-Angebote nutzen können, erklärte Jörg Fegert, Co-Autor des Berichts und ärztlicher Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Dabei müssten diese Plattformen jedoch standardisierte Schutzmaßnahmen gewährleisten, ergänzte der deutsche Experte. Für Kinder bis zwei Jahre wird von einer Nutzung sozialer Medien gänzlich abgeraten.
Von der Leyen betonte, dass ein gestufter Zugang für verschiedene Altersgruppen sinnvoll sei. Im Rahmen der Berichtsvorstellung kündigte die Politikerin aus der CDU einen Vorschlag der EU-Kommission für den Spätsommer an. Dieser wird auch für die deutsche Diskussion von großer Bedeutung sein, da die Kommission in bestimmten Digitalthemen eine Vorreiterrolle innehat. Konkrete Details nannte von der Leyen bislang nicht, kündigte aber eine sorgfältige Prüfung des Berichts an.
Als Befürworterin strengerer Regeln für Minderjährige bei der Nutzung sozialer Medien erhält von der Leyen mit dem Bericht weitere Argumente. Sie betonte, dass die Notwendigkeit für strengere Vorgaben immer offensichtlicher werde.
Bestehende Regelungen konsequenter anwenden
Deutschland kann zwar das Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien festlegen und Eltern zur Kontrolle verpflichten. Wer jedoch die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram in die Pflicht nehmen und ihnen eine Art Kontrollfunktion übertragen möchte, ist auf Unterstützung aus Brüssel angewiesen. Die EU-Kommission ist maßgeblich für die Regulierung der großen Online-Plattformen zuständig.
Derzeit kann die Kommission von den großen Anbietern verlangen, dass Altersgrenzen auch technisch durchgesetzt werden. Einzelne Mitgliedstaaten sind nicht befugt, eigene Vorschriften zu erlassen, die im Widerspruch zu EU-Recht stehen. So muss Frankreich seinen Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren laut EU-Kommission überarbeiten.
Altersbeschränkungen und Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind nicht neu. Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok und Snapchat unterliegen dem europäischen Digital Services Act (DSA). Artikel 28 des DSA zum „Online-Schutz Minderjähriger“ verpflichtet Anbieter, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu ergreifen.
Darüber hinaus fordert die EU-Kommission von den Online-Diensten die Einhaltung ihrer eigenen Nutzungsbedingungen, die aus Datenschutzgründen häufig einen Zugang erst ab 13 Jahren erlauben. Zwar läuft bereits ein Verfahren gegen den Meta-Konzern, Betreiber von Facebook und Instagram. Die Experten empfehlen jedoch, die bestehenden Vorschriften strenger durchzusetzen.