SPD-Abgeordnete Klose plädiert für Erhalt von Minijobs für Studierende
Die Rentenkommission schlägt vor, den sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs größtenteils abzuschaffen. Dennoch fordert die SPD-Politikerin Annika Klose, Mitglied der Kommission, Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen.
Im Konflikt um die geplante Abschaffung von Minijobs zeigt die SPD Bereitschaft zu Kompromissen. „Ich könnte mir vorstellen, neben Schülern auch Studierenden Ausnahmen zuzugestehen“, erklärte die SPD-Abgeordnete Annika Klose gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Klose gehört der Rentenkommission an, die neben Schülern vor allem die Abschaffung von Minijobs empfiehlt. „Wir könnten beispielsweise die Werkstudentenregelung ausbauen oder Studierenden vergünstigte Rentenversicherungsoptionen anbieten“, sagte Klose nun.
Die Rentenkommission begründet ihren Vorschlag unter anderem damit, dass viele Minijobber nur unzureichend abgesichert seien und somit im Alter ein hohes Armutsrisiko bestünde. Gegen die Abschaffung gibt es jedoch Widerstand, insbesondere von Arbeitgebern und Teilen der Union, die Minijobs auch für Studierende und Rentner erhalten möchten.
Klose argumentierte, dass Minijobs für Studierende „lediglich eine Nebenbeschäftigung und kein Ersatz für sozialversicherungspflichtige Arbeit“ seien, weshalb Ausnahmen denkbar seien. „Minijobs weiterhin für Rentner zu erlauben, halte ich jedoch nicht für angemessen“, betonte sie. „Denn durch die neue Aktivrente können Rentner bereits bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen und leisten ohnehin keine Rentenversicherungsbeiträge mehr.“
Arbeitgeber lehnen eine umfassende Abschaffung von Minijobs überwiegend ab, da viele Branchen wie Gastronomie und Handel darauf angewiesen sind. Auch innerhalb der Union gibt es Vorbehalte.
Klose spricht sich für Übergangsfrist von bis zu drei Jahren aus
Auch Privatpersonen, die Minijobber für Haushaltshilfen beschäftigen, äußern Bedenken gegenüber den Plänen. Klose zeigte sich auch hier kompromissbereit und wies darauf hin, dass es sich um eine kleine Gruppe handele. „Über 96 Prozent der Minijobber sind in gewerblichen Bereichen tätig, lediglich drei Prozent arbeiten in privaten Haushalten“, erläuterte sie. „Für diese wenigen Fälle könnten wir eventuell vereinfachte Regelungen beibehalten. Darüber sind Gespräche möglich.“
Die 34-Jährige betonte zudem, dass bei der Umstellung eine Übergangsfrist vorgesehen sei, damit Arbeitgeber und Minijobber ausreichend Zeit für Anpassungen haben. „Wir werden sicher eine Frist von zwei bis drei Jahren für die Umsetzung anstreben.“
Die Bundesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umzusetzen. Die Koalition plant, bis Jahresende ein entsprechendes Gesetzespaket zu verabschieden. Kanzler Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder signalisierten zuletzt, dass bei den Minijob-Plänen noch Gesprächsbedarf bestehe.