Bis 67,5 oder doch 70? Wie lange müssen Deutsche wirklich arbeiten?
Die geplanten Änderungen der Rentenreform sorgen für zahlreiche Fragen, insbesondere zum Renteneintrittsalter. Wird es tatsächlich auf 70 Jahre angehoben? Und wie funktioniert die Verbindung zur Lebenserwartung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Noch vor kurzer Zeit äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz, die gesetzliche Rente werde künftig lediglich eine Grundabsicherung darstellen, was für Verunsicherung und Kritik sorgte. Doch nach Vorlage des Berichts der Rentenkommission änderte er seine Haltung und signalisierte, dass mit dem neuen Reformpaket alles besser werde.
Beim jüngsten Koalitionsausschuss, dessen Ergebnisse am Donnerstagmorgen vorgestellt wurden, verständigten sich Union und SPD darauf, die Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen und das Gesetzespaket bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden. Dennoch bleiben viele Fragen offen – etwa zum Renteneintrittsalter. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
Wie wird die Arbeitszeit an die Lebenserwartung gekoppelt?
Grundprinzip ist: Mit steigender Lebenserwartung verlängert sich auch die Arbeitszeit. Allerdings stellt sich die Frage, wer tatsächlich länger lebt. Akademiker haben beispielsweise eine höhere Lebenserwartung als Nicht-Akademiker. Daraus könnte man folgern, dass nur Personen mit höherer Lebenserwartung länger arbeiten sollten. Solche Differenzierungen bleiben bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung jedoch unberücksichtigt.
Zurück zum Grundsatz: Die Lebenserwartung steigt seit Jahren, während das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren im Jahr 2030 konstant bleibt. Gleichzeitig geht die Baby-Boomer-Generation in den Ruhestand, was die Rentenkassen stark belastet, da immer weniger Beitragszahler auf einen Rentner kommen. Anfang der 1960er Jahre standen sechs Beitragszahler einem Rentner gegenüber, heute sind es knapp über zwei. Seit Anfang des Jahrtausends hat sich dieser Wert jedoch stabilisiert.
Die Rentenkommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter im Verhältnis 2:1 an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Dabei wird das Jahr gedanklich in drei Abschnitte von jeweils vier Monaten unterteilt. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, soll die Arbeitszeit um acht Monate verlängert werden, während sich der Ruhestand nur um vier Monate ausdehnt.
Heißt das, alle müssen bis 70 arbeiten?
Leser dieses Textes müssen höchstwahrscheinlich nicht bis 70 arbeiten. „Die Rente mit 70 sollten wir abschreiben“, erklärte SPD-Politikerin Annika Klose bei der Vorstellung des Rentenkommissionsberichts. Im Bericht selbst gibt es keinen Hinweis auf eine Rente mit 70.
Dennoch ist eine Anhebung auf 70 Jahre theoretisch möglich: Nach aktuellem Recht steigt das Renteneintrittsalter bis 2031 auf 67 Jahre. Mit der Reform könnte das Rentenalter danach entsprechend der Lebenserwartung weiter ansteigen. Laut Bericht läge das Rentenalter 2041 bei 67,5 Jahren für den Jahrgang 1973. Bis 2051 würde es auf 68 Jahre steigen, was den Jahrgang 1983 betrifft. Die 70 Jahre wären erst nach 2091 erreicht – also für Kinder, die 2021 geboren wurden.
Klose hält solche Projektionen für wenig aussagekräftig: „Wer kann schon sagen, wie es 2090 aussieht?“ Sie verwies auf Berichte, wonach heute Vierjährige mit 70 in Rente gehen müssten. Prognosen über eine so lange Zeit sind unsicher, da sich vieles ändern kann. Fazit: Ein Renteneintritt mit 70 ist möglich, aber in den kommenden Jahrzehnten nicht zu erwarten.
Was passiert mit der „Rente mit 63“?
Die „Rente mit 63“ erlaubt es, nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente zu gehen. Als sie 2014 eingeführt wurde, lag das früheste Rentenalter bei 63 Jahren, doch es steigt nun mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter an. Aktuell ist die frühestmögliche Rente mit 63 bei 64 Jahren und acht Monaten. Diese Regelung soll allerdings bald abgeschafft werden.
Dies liegt daran, dass nicht nur körperlich belastete Berufe von dieser Regelung profitierten, sondern auch viele mit geringer Belastung. Dadurch verschärfte sich der Fachkräftemangel, und die Rentenkassen wurden früher und länger belastet.
Wie sieht es mit Menschen aus, die wirklich nicht bis 67 arbeiten können?
Für diese Gruppe gibt es bereits die Erwerbsminderungsrente, die jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Die Rentenkommission schlägt vor, diese Bedingungen zu lockern, wenn Betroffene kurz vor dem Renteneintritt stehen. Ein Arzt müsste bestätigen, dass die Person nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Dann soll ein abschlagsfreier Renteneintritt zwei Jahre vor regulärem Rentenbeginn möglich sein, vorausgesetzt, es liegen mindestens 35 Beitragsjahre vor.
Man könnte dies als eine Art Fortsetzung der „Rente mit 63“ sehen: Wer „wirklich nicht mehr kann“, darf zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings bereits nach 35 statt 45 Beitragsjahren. Ein Renteneintritt drei Jahre vorzeitig soll mit Abschlägen möglich bleiben.
Derzeit sind die Regeln für die Erwerbsminderungsrente strenger: Wer noch in anderen Berufen arbeiten könnte, muss einen neuen Job finden. Das gelingt oft nicht, weshalb viele arbeitslos werden oder Grundsicherung beziehen – und dabei Vermögen aufbrauchen müssen. Die Rentenkommission möchte diese Situation künftig vermeiden.
Warum kann ein höheres Rentenalter wie eine Rentenkürzung wirken?
Nach 35 Beitragsjahren ist ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich: Für jeden Monat vor regulärem Renteneintritt werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen, also 3,6 Prozent pro Jahr.
Diese Abschläge erklären, warum eine Anhebung des Rentenalters wie eine Rentenkürzung empfunden werden kann. Wer drei Jahre früher in Rente geht, verliert 10,8 Prozent seiner Rente. Steigt das Rentenalter, erhöhen sich auch die Abschläge.
Im Jahr 2024 lag das tatsächliche Renteneintrittsalter im Durchschnitt bei 64,7 Jahren, etwa zwei Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigte, dass Beschäftigte in bestimmten Berufen besonders früh in Rente gehen: In Sicherheitsberufen wie Polizei und Feuerwehr im Schnitt mit 61,8 Jahren (dort gelten frühere Altersgrenzen), bei Reinigungsberufen mit 63,3 Jahren und Bau- und Ausbauberufen, zu denen auch Dachdecker zählen, mit 63,5 Jahren.
Wie passt die Mütterrente in diese Reform und warum wird sie nicht erwähnt?
Interessanterweise behandelt der Bericht der Rentenkommission die Mütterrente nicht. Pascal Reddig, CDU-Mitglied der Kommission, erklärte, man wolle kein bereits beschlossenes Regierungsprogramm zurücknehmen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die CSU die Mütterrente vehement unterstützt und sie daher nicht zur Debatte steht. Die Diskussion dreht sich zuletzt vor allem um eine Ausweitung der Leistungen.
Mütter und Väter können Erziehungszeiten in Form von Rentenpunkten anerkennen lassen. Für vor 1992 geborene Kinder werden bislang zweieinhalb Jahre angerechnet, für danach Geborene drei Jahre. Die geplante Ausweitung soll diese Differenz ausgleichen.
Befürworter – darunter der SPD-nahe Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung – halten dies für gerecht, da Mütter in den fraglichen Jahren oft keine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder hatten. In den 80er und 90er Jahren gab es kaum flächendeckende Ganztagsangebote.
Kritiker bemängeln die hohen Kosten von mehreren Milliarden Euro und die pauschale Verteilung. Zudem schützt die Mütterrente nicht vor Altersarmut: Bezieher von Grundsicherung müssen sie anrechnen lassen und erhalten somit keinen Mehrwert gegenüber Personen ohne Erziehungszeiten. Außerdem plant die Pflegereform, pflegenden Angehörigen – meist Frauen – Rentenpunkte für Pflegezeiten zu entziehen. Die Regierung hat diesen Widerspruch bisher nicht geklärt.
Ist das alles eine positive Nachricht?
Das hängt von der Perspektive ab. Ein weiter steigendes Rentenalter ist keine erfreuliche Aussicht. Ökonomen wie Marcel Fratzscher meinen jedoch, das Rentenalter müsste bereits bei 70 liegen, um das System langfristig zu sichern. Aus dieser Sicht ist die geplante Anhebung moderat.
Würde die Erwerbsminderungsrente wie vorgesehen reformiert, wäre das eine gezielte Unterstützung für jene, die sie wirklich benötigen. Ein höheres Rentenalter würde dann nicht mehr so stark wie eine Rentenkürzung wirken. Ältere Arbeitnehmer sind von einer möglichen Anhebung ohnehin kaum betroffen. Jüngere können auf Kapitalmarkterträge hoffen, die künftig zur Stabilisierung der Rente beitragen sollen.