Streit um Sklaverei-Denkmäler: US-Gericht bestätigt Trumps Einfluss auf Erinnerungskultur
Auf Anordnung von US-Präsident Donald Trump werden in den Vereinigten Staaten Gedenktafeln, die an die Sklaverei erinnern, entfernt. Trotz Klagen zahlreicher Organisationen und Einsprüchen einer Bundesrichterin bleibt dies vorerst ohne Erfolg.
Die US-Regierung ist vorerst nicht verpflichtet, von ihr entfernte Denkmäler zu Sklaverei, Rassismus und weiteren Themen in Nationalparks oder an öffentlichen Orten wieder aufzustellen. Ein Berufungsgericht hob eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung auf, die die Regierung zu einer Rücknahme der vorgenommenen Änderungen verpflichtet hätte. Im Fokus stehen Eingriffe in die Erinnerungskultur, die seit dem vergangenen Jahr auf Weisung von Präsident Trump durchgeführt werden.
Im März 2025 ordnete Trump an, dass das Innenministerium alle Gedenkstätten, Tafeln, Statuen und ähnliche Objekte daraufhin überprüft, ob sie die Geschichte der USA negativ darstellen. Das Dekret trägt den Titel „Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte“. Trump begründete dies mit einem angeblich weit verbreiteten Versuch, die Geschichte der USA als rassistisch und unterdrückerisch darzustellen. Wo dies der Fall sei, müssten Ausstellungen, Denkmäler oder Inschriften entsprechend verändert oder entfernt werden.
In der Folge wurden landesweit zahlreiche Gedenktafeln, die das Thema Sklaverei behandelten, entfernt, beispielsweise an George Washingtons ehemaligem Wohnhaus in Philadelphia. Auch Hinweise auf den Klimawandel – den Trump nicht als Bedrohung anerkennt – wurden vielerorts beseitigt. Zahlreiche Verbände aus den Bereichen Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft reichten dagegen Klagen ein.
Vor etwa drei Wochen erließ eine Bundesrichterin in Boston eine einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahmen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Regierung versuche, „die Geschichte der Nation mit einem Korrekturstift umzuschreiben“. Die Anordnung richtete sich an die Nationalparkverwaltung, die für öffentliche Denkmäler zuständig ist, und forderte die Wiedereinsetzung aller im Rahmen des Dekrets entfernten Denkmäler innerhalb von 21 Tagen. Diese Wiedereinsetzung ist für die Regierung jedoch nicht verpflichtend. Ein endgültiges Urteil in der Sache steht noch aus.