Prien will Elterngeld-Regeln verschärfen: Vätermonate sollen gleichgestellt werden
Um die Sparvorgaben des Finanzministeriums zu erfüllen, plant Familienministerin Karin Prien Anpassungen beim Elterngeld. Die CDU-Politikerin setzt dabei nicht auf eine reine Kürzung, sondern auf strengere Voraussetzungen: Elterngeld wird künftig nur gezahlt, wenn Väter wie Mütter jeweils sieben Monate Elternzeit nehmen.
Zukünftig müssen Väter länger zu Hause bleiben, damit Familien den vollen Elterngeldanspruch erhalten. Laut Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) aus Koalitionskreisen beabsichtigt Prien, die Bedingungen für das Elterngeld zu verschärfen und die sogenannten Vätermonate zu erhöhen. Bisher können Elternpaare insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen, wobei mindestens zwei Monate vom anderen Elternteil genommen werden müssen – meist vom Vater als Hauptverdiener.
In Zukunft soll die maximale Bezugsdauer nur bei einer gleichmäßigen Aufteilung von jeweils sieben Monaten pro Elternteil gelten. Da die CDU-Politikerin erwartet, dass viele Väter nicht so lange beruflich pausieren möchten, trägt diese Regelung zur Erreichung der von Finanzminister Lars Klingbeil geforderten Einsparungen bei, so das RND weiter. Für 2027 verlangt SPD-Chef Klingbeil von Prien einen Konsolidierungsbeitrag von 500 Millionen Euro zur Haushaltskonsolidierung.
Prien: Maßnahme geht über Sparzwang hinaus
An den sonstigen Elterngeld-Bedingungen will Prien dem Bericht zufolge nichts ändern. Die Auszahlung bleibt bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, mit einem Mindestbetrag von 300 und einem Höchstbetrag von 1800 Euro. Elterngeld wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen von Paaren oder Alleinerziehenden unter 175.000 Euro liegt.
In Koalitionskreisen wurde betont, dass die Verhandlungen über die Sparbeiträge der Ministerien noch laufen. Einzelne Maßnahmen könnten noch bei der Koalitionsausschusssitzung am 1. Juli diskutiert und angepasst werden. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass es sich nicht ausschließlich um eine Sparmaßnahme handelt, sondern auch um einen Schritt in Richtung Gleichstellung – ähnlich wie bei der Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung.