60 Tage Verhandlungszeit: Iran-Abkommen – Was ist geregelt, was bleibt offen?
Das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran wurde unterzeichnet, doch in den kommenden Wochen steht den Verhandlungsparteien noch viel Arbeit bevor. Bisher wurden lediglich wenige Punkte verbindlich festgelegt.
Der Wortlaut des Abkommens ist nun veröffentlicht worden. Ein ranghoher US-Beamter machte den Text öffentlich, nachdem bereits mehrere Medien eine frühere Version verbreitet hatten. Die Vereinbarung trat in Kraft, nachdem US-Präsident Donald Trump und der iranische Präsident Massud Peseschkian sie in der Nacht unterzeichnet hatten. Dennoch bleiben in den 14 Punkten einige Unklarheiten bestehen. Innerhalb von 60 Tagen soll eine endgültige Einigung erzielt werden, wobei dieser Zeitraum bei beidseitigem Einverständnis verlängert werden kann.
Welche Regelungen enthält der veröffentlichte Text?
Der Text fordert zu Beginn ein „sofortiges und dauerhaftes Ende aller kriegerischen Auseinandersetzungen an sämtlichen Fronten, einschließlich im Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten sollen von weiteren militärischen Aktionen absehen. Welche Verbündeten genau gemeint sind, bleibt jedoch unbestimmt. An mehreren Stellen weist der Text auf weitere Verhandlungen hin. Eine finale Vereinbarung soll innerhalb von 60 Tagen erzielt werden, mit der Option auf Verlängerung.
Auch die Aufhebung gegenseitiger Seeblockaden in der Straße von Hormus ist klar geregelt. Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung soll der Iran eventuell verlegte Seeminen in der Meerenge entfernen.
Die USA verpflichten sich nicht nur, die Blockade für Schiffe aufzuheben, die iranische Häfen ansteuern oder verlassen, sondern auch, Sanktionen gegen den iranischen Energiehandel ab Unterzeichnung des Rahmenabkommens bis zu deren Aufhebung auszusetzen. Nach einer endgültigen Einigung sollen sämtliche Sanktionen gegen den Iran aufgehoben werden.
Welche Punkte bleiben im Text ungeklärt?
Der erste Paragraph sieht zwar ein Kriegsende zwischen Israel und der proiranischen Hisbollah-Miliz im Libanon vor und verpflichtet die „Verbündeten“ der USA und des Irans zur Einhaltung. Ein Rückzug israelischer Truppen aus dem Libanon – wie vom Iran wiederholt gefordert – wird jedoch nicht erwähnt.
Es bestehen zahlreiche offene Fragen: Wie wird reagiert, wenn Verbündete der USA oder des Irans, beispielsweise Israel oder die Hisbollah, gegen das Abkommen verstoßen? Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erklärte am Montag, der Kampf gegen den Iran und seine Verbündeten sei nicht beendet. Die israelische Armee werde in „Sicherheitszonen“ im Gazastreifen, Südlibanon und Syrien verbleiben, „solange es notwendig ist“.
Weitere Unklarheiten betreffen, ob die Hisbollah eine Waffenruhe einhält, solange Israel die als „Schutzzonen“ deklarierten Gebiete im Südlibanon besetzt hält. Wie wird sich der Iran verhalten, falls die militärischen Konflikte zwischen Israel und der Hisbollah weitergehen? Wird er seine Drohung wahrmachen und Israel angreifen? Auch die islamistische Hamas im Gazastreifen zählt zu Irans Verbündeten. Gilt die Feuerpause dann auch für den Gazastreifen?
Fragen zum iranischen Atomprogramm werden kaum behandelt. Die Islamische Republik bekräftigt in der Vereinbarung ihre offizielle Haltung, niemals Atomwaffen zu entwickeln. Die Mindestanforderung sieht eine Verdünnung des hochangereicherten Urans unter Aufsicht der IAEA vor. Dieser Passus wurde laut CNN in einer früheren Fassung, die US-Präsident Trump und der iranische Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf vereinbart hatten, nicht erwähnt.
Weitere Details sollen in einer endgültigen Vereinbarung geklärt werden. Die Frist von 60 Tagen erscheint dabei knapp, da die Verhandlungen zum Atomdeal von 2015 in Wien fast zwei Jahre dauerten. Das Portal „Politico“ berichtet unter Berufung auf US-Quellen, dass der Iran bereits hinter den Kulissen größere Zugeständnisse beim Atomprogramm gemacht hat.
Die iranische Forderung, künftig Gebühren für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus zu erheben, wird im Text nicht explizit angesprochen. Die gebührenfreie Schifffahrt gilt allerdings nur für die 60-tägige Verhandlungsphase. Künftige Regelungen soll der Iran im Dialog mit Oman und anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs besprechen.
Außerdem fehlen Forderungen, die die USA bis zum Kriegsausbruch Ende Februar erhoben hatten: eine Einschränkung des iranischen Raketenprogramms sowie das Ende der Unterstützung regionaler Milizen wie Hisbollah im Libanon oder Huthi im Jemen.
Welche Unklarheiten bleiben im Rahmenabkommen bestehen?
Das Portal „Axios“ berichtet unter Berufung auf US-Beamte, dass der Iran schrittweise Zugeständnisse erhält, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Details dazu sind im Text jedoch nicht klar definiert. Zu den unklar formulierten Leistungen zählt unter anderem die Freigabe iranischer Vermögenswerte – ein technisch und rechtlich komplexes Vorhaben. Laut Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin kann der US-Präsident Sanktionserleichterungen zwar durch Ausnahmegenehmigungen gewähren, wenn nationale Sicherheitsinteressen vorliegen. Dies gilt jedoch nur bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens, danach ist die Zustimmung des Kongresses erforderlich.
Ob ein mindestens 300 Milliarden US-Dollar schwerer Wiederaufbaufonds Erfolg hat, hängt wesentlich von der Aufhebung der Sanktionen ab. Nach Informationen von „Axios“ sollen die Finanzmittel von privaten Investoren aus den Golfstaaten und aus Asien stammen. Die Initiative erinnert an bisher gescheiterte Investitionsprojekte zum Wiederaufbau Gazas.
Welche Erfolge können verbucht werden?
Vor Kriegsausbruch am 28. Februar war die strategisch bedeutende Straße von Hormus für den internationalen Schiffsverkehr offen. Als Reaktion auf Angriffe der USA und Israels blockierte Teheran die Meerenge nahezu vollständig. Nun kann der Iran die Wiederöffnung an Zugeständnisse knüpfen.
Ein Aussetzen der US-Ölsanktionen gegen den Iran während der Verhandlungen könnte dem Land erhebliche zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Die Aufhebung der US-Seeblockade iranischer Häfen erlaubt Teheran beispielsweise, unterbrochene Lieferketten wiederherzustellen.
Durch die Straße von Hormus fließen etwa 20 Prozent des globalen Energiehandels. Die Wiederaufnahme des Öl- und Gasexports aus der Golfregion dürfte nicht nur in den USA, sondern weltweit für Erleichterung sorgen.