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Dobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag: Bundespolizei nicht zuständig

Bundespolizei nicht zuständig: Dobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag

Drohnenflüge über Flughäfen, Bundeswehrstandorte und den Bundestag rufen die Behörden auf den Plan. Die Frage, wer für die Abwehr verantwortlich ist, blieb bislang unklar. Ein Schriftverkehr zwischen Bundestagspräsidentin Klöckner und Innenminister Dobrindt bringt nun Aufklärung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnt vor einer zunehmenden Gefahr durch Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag sowie weitere Bundesverfassungsorgane. In einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erklärt Dobrindt laut „Rheinischer Post“, dass die steigende Zahl von Drohnensichtungen in den letzten Monaten die Sicherheitsbehörden stärker sensibilisiert habe. Zum Schutz der Bundesverfassungsorgane sei seiner Ansicht nach eine dauerhafte Fähigkeit zur Drohnenabwehr erforderlich.

„Der Schutz der Verfassungsorgane besitzt angesichts der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Priorität“, betonte der Minister gegenüber der Zeitung. Anlass des Briefes war eine Anfrage von Klöckner aus dem Dezember, in der sie erkundigte, in welchem Umfang die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei für den Schutz des Parlaments eingesetzt werden könne.

Dem Bericht zufolge antwortet Dobrindt, dass ein Einsatz nur „temporär“ im Rahmen der Amtshilfe möglich sei. Gleichzeitig verweist er auf die „originäre Zuständigkeit“ der Berliner Landespolizei.

Die Bundestagsverwaltung habe sich daraufhin schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt, berichtete die „Rheinische Post“. Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es „jetzt besonders wichtig, zügig die erforderlichen gemeinsamen Maßnahmen für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen“, heißt es in einem Schreiben von Bundestagsdirektor Paul Göttke. Erste Gespräche zur praktischen Umsetzung hätten bereits stattgefunden.

Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, kritisierte im September des Vorjahres, dass es „immer noch keine klare behördliche Zuständigkeit für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen“ gebe. Zudem warnte er vor den Risiken. „Drohnenangriffe auf unsere Verkehrsflughäfen können im besten Fall beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen, im schlimmsten Fall sogar Menschenleben gefährden“, erklärte Teggatz.