Bund zieht sich aus Verantwortung zurück: Wirtschaftsweiser Truger kritisiert Warkens Pflegeplan als „Kürzungshammer“
Achim Truger, Wirtschaftsweiser, sieht bei der geplanten Pflegereform eine sehr ungleiche Verteilung der Lasten. Die im gestern vorgestellten Referentenentwurf enthaltenen Maßnahmen führen zu höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige. „Das wird zwangsläufig auch die Sozialhilfequote ansteigen lassen.“ Truger bemängelt: „Alles wird dem Ziel konstanter Beitragssätze untergeordnet.“
Truger erläutert: Die Einsparungen setzen sich etwa zu einem Viertel aus Mehreinnahmen und zu drei Vierteln aus Kürzungen zusammen. Zwar gibt es durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine stärkere Belastung für Besserverdienende, sowie eine höhere Belastung für Kinderlose. Doch der Bund bleibt weitgehend unberührt, obwohl er deutlich mehr beitragen müsste. Stattdessen wird hier kräftig gekürzt.
Ist es nicht notwendig, Einschnitte hinzunehmen, um das System finanziell stabil zu halten?
Ich sehe das anders: Der Bund entzieht sich seinen finanziellen Verpflichtungen. Arbeitgeber profitieren, weil ihre Beiträge kaum steigen. Die Verlierer sind Kommunen, die mehr Hilfe zur Pflege zahlen müssen, die Versicherten, die künftig mehr Eigenvorsorge leisten müssen, sowie viele Pflegebedürftige, die Leistungskürzungen hinnehmen müssen. Zudem belastet die Reform die Beschäftigten, da die Tarifbindung in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden soll. Diese harten Einschnitte treffen alle außer Arbeitgeber und Bund, der sich aus der Verantwortung zieht.
Im Frühjahrsgutachten haben Sie im Bereich Pflegeversicherung ein Sondervotum abgegeben. Sie bezeichneten die Vorschläge Ihrer Kollegen als „ziemlich radikal“. Wie bewerten Sie den Referentenentwurf?
Einige Kürzungen im Referentenentwurf sind sogar noch drastischer als die Vorschläge meiner Kolleginnen und Kollegen. Das stellt eine enorme Verschiebung der ursprünglichen Zielsetzung dar.
Wie meinen Sie das mit der Zielverschiebung?
Das ursprüngliche Ziel der Pflegeversicherung war, zu verhindern, dass Menschen regelmäßig auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen sind und somit in die Sozialhilfe abrutschen. Dieses Ziel rückt nun in weite Ferne. Die geplanten Maßnahmen erhöhen die Eigenanteile weiter, was zwangsläufig zu einer steigenden Sozialhilfequote führt. Dabei wird alles dem Ziel einer Beitragsstabilität untergeordnet.
Ist es denn nicht richtig, dass die Beitragssätze stabil bleiben sollen?
Wer so umfassende Kürzungen durchsetzen will, sollte dies gut begründen können. Sowohl meine Kollegen als auch die Bundesregierung setzen die Stabilisierung der Beitragssätze an oberste Stelle. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist das jedoch kaum gerechtfertigt. Unser Gutachten zeigt, dass ein moderater Anstieg der Beitragssätze nur geringe negative Effekte hätte. Selbst eine Verdreifachung des Pflegeversicherungsbeitrags – also ein Plus von etwa sieben Prozentpunkten – würde das Bruttoinlandsprodukt in zehn Jahren nur um maximal 0,9 Prozent senken. Das entspricht einem jährlichen Wachstumsverlust von weniger als 0,1 Prozentpunkten. Das ist spürbar, aber keineswegs dramatisch genug, um so radikal zu kürzen.
Setzen Sie sich für eine Verdreifachung des Pflegeversicherungsbeitrags ein?
Nein, das war nur ein Rechenbeispiel, um zu verdeutlichen, dass ein moderater Beitragssatzanstieg verkraftbar wäre.
Wie viel Spielraum sehen Sie für einen Beitragssatzanstieg?
Ich halte einen Anstieg um 0,5 bis 1 Prozentpunkt für vertretbar, wenn dadurch die Sozialhilfequote gesenkt werden kann.
Gehen Sie davon aus, dass die Sozialhilfequote durch die geplanten Maßnahmen steigt?
Ja, eindeutig. Auch der Entwurf selbst rechnet mit höheren Sozialhilfeausgaben für die Kommunen. Dabei ist eigentlich für 2028 eine deutliche Erhöhung der Leistungssätze vorgesehen, um die Inflation auszugleichen. Die Leistungssätze sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert, obwohl die Pflegekosten gestiegen sind. Diese geplante Anpassung wird nun gestrichen.
Der Referentenentwurf sieht doch eine jährliche Anpassung der Leistungssätze an die Inflationsrate ab 2028 vor, oder?
Ja, ab Juli 2028 wird die Inflation jährlich ausgeglichen, jedoch wird die kumulierte Inflation der Jahre 2025 bis 2027 ignoriert. Das führt zu einer Kürzung von über 4 Milliarden Euro im Jahr 2028.
Der sogenannte Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt, soll bei stationärer Pflege gestreckt werden. Wie bewerten Sie das?
Der Leistungszuschlag soll die Belastung durch Eigenanteile mindern. Nun sollen die Stufen, in denen der Zuschlag steigt, jeweils über ein halbes Jahr verteilt werden. Dadurch sinkt der Zuschlag deutlich, was die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter ansteigen lässt und die Sozialhilfequote erhöht.
Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, kritisiert, dass der Leistungszuschlag ohne Einkommens- und Vermögensprüfung vergeben wird. Ist das nicht problematisch?
Es handelt sich um eine Versicherungsleistung. Wie bei einer notwendigen Operation prüft die Krankenkasse auch nicht, ob man vorher noch Vermögen veräußern könnte. Auch wenn die Pflegeversicherung nur eine Teilversicherung ist, sollten die Menschen nicht so stark belastet werden, dass über die Hälfte der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Der Entlastungsbeitrag für zu Hause gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 soll wegfallen. Finden Sie das zumutbar? Ihre Kollegen hatten sogar eine komplette Abschaffung vorgeschlagen.
Ich habe mich gegen die Abschaffung nicht ausgesprochen, da der Beitrag wenig zielgenau ist. Die jetzt geplante Lösung ist besser: Die Hälfte der Einsparungen soll in Vorsorge und Unterstützung im Alltag fließen, was ich sinnvoll finde.
Die Pflegekassen sollen künftig weniger Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Ist das sinnvoll?
Das ist eine der eher groben Einsparungen im Entwurf. Die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge dient der Entlastung pflegender Angehöriger und soll sie motivieren. Wird das reduziert, wirkt es kontraproduktiv. Das ist keine kluge Entscheidung.
Verbände fordern seit langem, dass der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt.
Ich unterstütze diese Forderung, es gibt jedoch auch Gegenargumente. Interessant ist, dass der Entwurf keine klare Position bezieht, sondern die Beiträge einfach kürzt – das ist der schlechteste Weg.
Wenn Sie zwei Maßnahmen im Entwurf streichen und zwei neue Vorschläge einbringen könnten, welche wären das?
Mein Appell ist, zum ursprünglichen Ziel zurückzukehren: den Abstieg von Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe zu verhindern. Das entlastet auch die finanziell stark belasteten Kommunen. Deshalb würde ich den Leistungszuschlag nicht kürzen und den vierjährigen Verzicht auf die Tarifbindung streichen. Wenn der Bund zudem seine Verpflichtungen erfüllt und beitragsfremde Leistungen sowie Corona-Schulden übernimmt, könnte man mit nur geringfügig steigenden Beitragssätzen ein deutlich besseres Paket schnüren.
Was hat es mit den Corona-Schulden auf sich?
Der Bund schuldet der Pflegeversicherung aus der Pandemiezeit noch fast 6 Milliarden Euro. Der Sozialverband VdK bereitet Musterklagen vor, um die Rückzahlung zu erreichen. Diese einmalige Summe würde den Pflegekassen erheblich helfen.
Hubertus Volmer im Gespräch mit Achim Truger