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Sachsen fordert Abschaffung des Straftatbestands Politikerbeleidigung

"Grundlegende Reform" gefordert: Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidung abschaffen

Sollten Politiker einen besonderen Schutz vor Beleidigungen genießen? Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hält dies für unnötig und richtet ihren Blick auf einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Der Freistaat Sachsen setzt sich dafür ein, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu streichen. Für die kommende Justizministerkonferenz hat Landesjustizministerin Geiert einen Antrag eingereicht. „Ich sehe keinen Bedarf für einen speziellen strafrechtlichen Schutz von Politikerinnen und Politikern“, erklärte die CDU-Politikerin gegenüber dem „Stern“. Paragraf 188 habe sich bisher als wenig wirksam erwiesen, um Angriffe auf Amts- und Mandatsträger zu verhindern.

Im Antrag fordert Sachsen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, „eine grundlegende Überarbeitung der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Als Alternative könnte der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf Äußerungen beschränkt werden, die tatsächlich geeignet sind, „die Menschenwürde der Betroffenen zu verletzen“. Das Dokument liegt dem „Stern“ vor.

Justizministerin Geiert sieht im Straftatbestand der Politikerbeleidigung eine Hemmschwelle für viele Bürger, die befürchten, dass „eine polemische Auseinandersetzung“ im politischen Diskurs „nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei. Dabei gehe es nicht darum, Politiker schutzlos zu lassen: Schwere Beleidigungen könnten weiterhin über die allgemeinen Strafvorschriften verfolgt werden.

Der Freistaat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Politikerbeleidigung im Strafgesetzbuch entweder komplett zu streichen oder zumindest stark einzuschränken und zudem Paragraf 185 des Strafgesetzbuches zu präzisieren. Insgesamt sollte die Struktur der Beleidigungsdelikte reformiert werden, so Geiert. Dies würde die Rechtssicherheit erhöhen, den Persönlichkeitsschutz wahren und die Meinungsfreiheit stärken.

Im vergangenen Jahr meldete die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) 6246 Fälle nach Paragraf 188 – deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Das Bundeskriminalamt teilte diese Zahlen auf Anfrage des „Stern“ mit. Für 2024 wurden bislang 4439 Fälle registriert, 2023 waren es 2598 und 2022 lediglich 1404 gemeldete Verstöße.

Anfang des Jahres sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Reform des Straftatbestands der Politikerbeleidigung aus. Später unterstützte unter anderem Hessens CDU-Ministerpräsident Boris Rhein diese Forderung im „Stern“. Kürzlich wurde ein Facebook-Nutzer vom Amtsgericht Heilbronn rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte.