Wohnungsbau: Kabinett beschließt neue Rahmenbedingungen
In Deutschland mangelt es vor allem in den Ballungszentren an ausreichendem Wohnraum. Die jüngsten Wohnungsbauzahlen enttäuschten selbst die verantwortliche Ministerin. Ein neues Baugesetzbuch soll nun für mehr Tempo sorgen – zugleich warnen Kommunen vor zu hohen Erwartungen.
Zukünftig sollen Bauvorhaben für Mehrfamilienhäuser oder Eigenheime schneller umgesetzt werden können. Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch verabschiedet, das die kommunale Planung beschleunigen und den Wohnungsbau in angespannten Regionen priorisieren soll. Verfahren werden digitalisiert, verkürzt und transparenter gestaltet. Außerdem erhalten Kommunen stärkere Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien und können diese bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz wies bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs auf die zuletzt schwachen Wohnungsbauzahlen hin: Im Jahr 2025 wurden lediglich knapp 207.000 Wohneinheiten fertiggestellt. Dies sei ein klarer Handlungsauftrag, auch wenn Krisen und Konflikte die Situation verschärften, betonte die SPD-Politikerin. „Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Lähmung verfallen, sondern müssen die beeinflussbaren Faktoren anpacken.“
Das Baugesetz sei dafür ein entscheidendes Instrument, so Hubertz. Viele Regelungen seien zu komplex und verlangsamten den Prozess. Das geplante Upgrade des Regelwerks soll die Bauplanung in Deutschland schneller, digitaler, schlanker und flexibler machen. Der Entwurf wird nun dem Parlament vorgelegt und soll idealerweise Anfang 2027 in Kraft treten.
Wohnungsbau erhält Vorrang
Das Baugesetzbuch legt fest, wo und wie gebaut werden darf und regelt Konflikte zwischen Nutzungen – etwa zwischen Wohnungsbau, Straßenbau oder dem Schutz von Grünflächen. Neu ist, dass Kommunen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt den Wohnungsbau als „überragendes öffentliches Interesse“ deklarieren können. Damit erhält dieser Vorrang, erklärte Hubertz. Dennoch könne es weiterhin Überschneidungen mit anderen wichtigen Zielen geben, etwa im Bereich Verteidigung oder beim Ausbau erneuerbarer Energien.
Insgesamt sollen Bauprojekte beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll laut Bauministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen sein, während sie derzeit oft fünf bis 15 Jahre dauert, erläuterte Hubertz.
Die Umweltprüfung wird beschleunigt: Häufiger soll nur noch die strategische Umweltplanung angewandt werden, ohne detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert wird von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter angehoben, was eine erhebliche Erleichterung darstellt, so Hubertz. Auch die Bürgerbeteiligung in der Planungsphase soll gestrafft werden – digital und einstufig. Antragsteller können künftig jederzeit transparent verfolgen, wie der Stand ihres Vorhabens bei den Behörden ist.
Strengere Maßnahmen gegen Schrottimmobilien
Kommunen sollen leichter gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen können – Gebäude, die von Eigentümern vernachlässigt oder absichtlich dem Verfall überlassen werden. Sie erhalten ein Vorkaufsrecht und können „Instandsetzungsgebote“ erlassen, also Sanierungsanordnungen aussprechen. Bei „extremem Missbrauch“ wird auch eine Enteignung möglich.
Hubertz konnte ihre Forderung, Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Immobiliengeschäften von Kriminellen oder Extremisten einzuräumen, nicht durchsetzen. Innerhalb der Bundesregierung gab es „vielfältige Einwände“, weshalb dieser Punkt nicht mehr im Entwurf enthalten ist, erklärte die SPD-Politikerin.
Kommunen warnen vor überzogenen Erwartungen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertete den Entwurf grundsätzlich positiv. Verbandspräsident Ralph Spiegler sagte der „Rheinischen Post“, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehene Frist von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren, die in der Praxis unrealistisch sei und falsche Hoffnungen wecke.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein bedeutender Erfolg für Mieterinnen und Mieter und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten“, erklärte der Verband. Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, lobte den Kurs von Hubertz. Der Wohnungsbau müsse wieder zur wirtschaftlichen Motor werden, wofür es „Lust auf Bauen“ brauche.
Die Linke äußerte Zweifel, ob die Novelle bezahlbaren Wohnraum schafft. Bauexpertin Katalin Gennburg warnte, dass dadurch möglicherweise Investoreninteressen gegenüber demokratischen Mitbestimmungsrechten und Umweltschutz bevorzugt würden.