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Wirtschaft und Verbände üben Kritik: Neues Heizungsgesetz wirft mehr Fragen auf als es beantwortet

Wirtschaft und Verbände kritisch: Neues Heizungsgesetz liefert mehr Fragen als Antworten

Das neue Heizungsgesetz hat im Bundeskabinett eine wichtige Etappe genommen. Während insbesondere die Union dies feiert, äußern gerade Wirtschaft und Kommunen teils scharfe Kritik. Besonders die sogenannte „Bio-Treppe“ wirft zahlreiche ungeklärte Fragen auf.

Das Bundeskabinett hat dem von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz vorgelegten Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zugestimmt. Dieses neue Heizungsgesetz soll das von Reiches Vorgänger reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Mit dem Beschluss rückt ein zentrales Wahlversprechen von CDU und CSU näher: Das Heizungsgesetz des Grünen-Politikers Robert Habeck soll abgeschafft werden. Allerdings zeigen die Reaktionen auf den Entwurf, dass nicht nur Grüne, Umweltverbände und Wärmepumpen-Hersteller das von Union und SPD gemeinsam entwickelte Gesetz kritisch sehen.

Das Lob von Seiten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) beschränkt sich vor allem darauf, dass sich die Koalitionspartner überhaupt auf einen Kompromiss geeinigt haben. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass die seit dem Regierungswechsel herrschende Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Heizungsvorgaben bald ein Ende findet. Bei genauerer Betrachtung ist auch diese Hoffnung fraglich: Denn die Verbände weisen in ihren ersten Stellungnahmen auf offene Fragen und inhaltliche Widersprüche hin, die sich nicht einfach klären lassen. Zumindest nicht, wenn die Koalition an ihrem Ziel festhält, das Gesetz bis Anfang Juli zu verabschieden, um endlich für Klarheit zu sorgen.

Zweifel an der sogenannten „Bio-Treppe“

Der wohl größte gemeinsame Kritikpunkt von Opposition, Wirtschaft und Umweltverbänden betrifft die „Bio-Treppe“. Sie ist der zentrale Kompromisspunkt zwischen Union und SPD. Die Regierungsparteien mussten eine Lösung finden, die es zumindest theoretisch erlaubt, die Wärmeversorgung Deutschlands zu dekarbonisieren und gleichzeitig die unbegrenzte Nutzung sowie Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen zu gestatten. Daher soll ab 2029 für neu installierte Öl- und Gasheizungen ein schrittweise wachsender Bioanteil vorgeschrieben werden.

Die letzte Große Koalition hatte die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 im Grundgesetz verankert. Dies geschah als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sicherstellen soll, dass die Klimaneutralität nicht erst in letzter Minute und damit zu höheren Kosten umgesetzt wird. Da etwa ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor entfällt, kann auch die aktuelle Bundesregierung nicht umhin, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Woher jedoch die benötigten alternativen Kraftstoffe in ausreichendem Maß kommen sollen und welche Kosten sie verursachen, können CDU-Politikerin Reiche und ihre SPD-Kollegin Hubertz selbst nicht beantworten: „Eine belastbare Abschätzung der zukünftig zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Gesicherte Prognosen zur Marktentwicklung in diesem Bereich lassen sich nicht treffen“, heißt es im Gesetzentwurf. „Annahmen für die künftige Nachfrage, Verfügbarkeit und Preise biogener Brennstoffe sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.“

Forderung nach nationaler Strategie

Auch die Energiewirtschaft hat darauf keine Antworten: Der VKU, dessen Vorsitzende Reiche früher selbst war, verlangt „klare Vorgaben der Bundesregierung zur konkreten Ausgestaltung der Grüngas-Quote“. Grüngas war bislang vor allem für Sektoren gedacht, die nicht auf Gas verzichten können, insbesondere das produzierende Gewerbe in Industrie und Mittelstand. Die kommunalen Unternehmen fordern daher eine nationale Biomethan-Strategie.

„Für Bio-Treppe und Grüngasquote ist eine verlässliche und realistische Abschätzung des vorhandenen ‚Bio-Potenzials‘ anhand einer nationalen Biomassestrategie notwendig“, erklärt auch Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Normenkontrollrat der Bundesregierung bemängelt ebenso die „Unsicherheit, ob zur Umsetzung ausreichend Biomethan zur Verfügung steht“. Es ist absehbar, dass der Anbau von Energiepflanzen in Deutschland nur begrenzt ausgebaut werden kann – was zudem Fläche und Wasser beansprucht – und auch mehr Agrarabfälle nicht ausreichen werden. Deutschland wird Biogas importieren müssen.

Wie geht es mit dem Gasnetz weiter?

Erwähnenswert ist auch der Hinweis der kommunalen Unternehmen, dass der gesetzlich vorgesehene Anstieg des Bioanteils auf 60 Prozent bis 2040 nicht der einzige Kostentreiber für Verbraucher ist. Seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe zum Habeck’schen Heizungsgesetz Anfang 2023 entbrannte ein intensiver Streit über die Zukunft des deutschen Gasnetzes: Das rund 600.000 Kilometer lange Gasnetz, das ganz Deutschland durchzieht, steht vor einer ungewissen Zukunft – und damit auch das Geschäftsmodell seiner Betreiber.

CDU-Politikerin Reiche, die vor ihrem Wechsel nach Berlin selbst Managerin eines großen Netzbetreibers war, wird immer wieder der Einflussnahme durch die „Gas-Lobby“ bezichtigt. Doch die Gaswirtschaft umfasst nicht nur große Energieversorger, an denen auch Bundesländer und Kommunen beteiligt sind. Auch zahlreiche kommunale Energie- und Wärmeversorger sowie Stadtwerke gehören dazu, deren Infrastruktur durch die Energiewende stark gefährdet ist. Das Gasnetz und die angeschlossenen Kraftwerke sind auch Vermögenswerte der Bürger.

Reiche scheint entschlossen, zumindest einen großen Teil des Gasnetzes zu erhalten, und verweist dabei auf die Vorteile einer diversifizierten Energieversorgung unter Einbeziehung von Wasserstoff. Zudem benötigt Deutschland das Gasnetz für seine Industrie. Der VKU sieht das Problem jedoch durch das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht gelöst: Bei Eigenheimen und Neubauten werden sich Wärmepumpen voraussichtlich durchsetzen, wodurch die Zahl der Gaskunden sinkt und die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf weniger Schultern verteilt werden müssen. Das bedeutet: Gas wird nicht nur durch steigende Biogasquoten teurer, sondern auch wegen höherer Netzentgelte.

Kritik an unklarer Priorisierung

Eine von der Union diskutierte Möglichkeit, die CO2-Bepreisung auf EU-Ebene zu stoppen, zu verschieben oder abzumildern, lehnt die Wirtschaft ab: Der BDI betont, dass der europäische Emissionshandel für Heizöl und Gas spätestens 2028 starten muss. Die dadurch erwartete Verteuerung fossiler Energieträger ist für den BDI der entscheidende Anreiz, Investitionen in die Dekarbonisierung voranzutreiben.

Die kommunalen Unternehmen kritisieren zudem die fehlende Priorisierung: Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Wärmepumpen und Elektroautos müssen Stromnetze ausgebaut werden, das Fernwärmenetz soll ebenfalls erweitert werden, und gleichzeitig sollen neue Anreize geschaffen werden, weiterhin mit Öl und Gas zu heizen. „Dieser parallele Ausbau mehrerer Infrastrukturen macht wenig Sinn, da es für die Kunden der Stadtwerke weder bezahlbar noch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, künftig in jeder Straße drei verschiedene Wärmeinfrastrukturen zu betreiben“, so der Verband.

Das bedeutet: In vielen Regionen wird die Gasversorgung trotz des neuen Gesetzes wegen fehlender Nachfrage wegfallen. Eigentümer haben darüber jedoch oft keine Klarheit, während Schwarz-Rot die bisher vorgesehene Energieberatungspflicht streichen möchte.

Keine Beratung und späte Evaluierung vorgesehen

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts wirft zahlreiche Fragen auf. Doch eine ausführliche Beratung durch die umsetzende Wirtschaft scheint die Bundesregierung nicht zu wünschen: „Eine Anhörungsfrist von nur wenigen Tagen für ein komplexes Regelwerk reicht nicht aus, um die Praxis zu überprüfen“, beklagt der VKU. Auch der Normenkontrollrat kritisiert die „unangemessen kurze Frist von vier Tagen, die das Ressort den Ländern und Verbänden für Stellungnahmen eingeräumt hat“.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag erhalten die Verbände zwar eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme. Die verfügbaren acht Wochen bis zur parlamentarischen Sommerpause sind jedoch knapp bemessen, um das komplexe Gesetzespaket gründlich zu prüfen.

Die SPD hebt nach der Einigung mit der Union besonders hervor, den Mieterschutz gesichert zu haben. Tatsächlich lobt auch der Mieterschutzbund die Regelung, dass die zu erwartenden Mehrkosten für Biogas und Netzentgelte von den Vermietern getragen werden müssen. Diese Vorgabe kann jedoch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dazu verleiten, bestehende Öl- und Gasheizungen möglichst lange zu nutzen und immer wieder instand zu setzen.

Eine Kostenbeteiligung ist nämlich nicht für vor Inkrafttreten des Gesetzes installierte Öl- und Gasheizungen vorgesehen, da für diese die „Bio-Treppe“ nicht gilt. Die Heizkostenabrechnung für Mieter wird jedoch durch Netzentgelte, CO2-Bepreisung und die allgemeine Biogasquote steigen. Besonders bei älteren Mehrfamilienhäusern ist die Umrüstung auf Wärmepumpen kostspielig und aufwendig.

Ob das neue Gesetz das Ziel der Klimaneutralität tatsächlich unterstützt oder behindert, soll laut Entwurf evaluiert werden. Der BDI fordert, dass dies spätestens 2029 geschieht, da die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zuletzt regelmäßig verfehlt wurden. Schwarz-Rot plant hingegen eine Zwischenbilanz erst für 2030 – also frühestens ein Jahr nach der nächsten Bundestagswahl.