Pistorius plant Gesetzesänderung: Arbeitgeber kritisieren Pflicht-Reservedienst
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius strebt eine Verpflichtung zu Reserveübungen bei der Bundeswehr an, doch die Arbeitgeberseite übt scharfe Kritik. Sie warnen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen und heben hervor, dass die Sicherheit Deutschlands auch von der Stabilität seines Wirtschaftsstandorts abhängt.
Die Arbeitgeber lehnen eine verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an den Reserveübungen ab, wie sie im geplanten „Reservestärkungsgesetz“ vorgesehen ist. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass sich das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit als bewährtes Modell erwiesen habe, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft miteinander zu verbinden. „An diesem bewährten System sollte festgehalten werden.“
Bisher erfordert die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis der ehemaligen Soldaten, sondern auch die Zustimmung des Arbeitgebers für eine Freistellung vom Beruf. Der kürzlich bekannt gewordene Gesetzentwurf sieht hingegen vor, Reservedienste grundsätzlich verpflichtend zu machen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) appelliert, die Anforderungen von Bundeswehr und Wirtschaft sorgfältig auszubalancieren. Dulger betonte, dass gerade beim Ausbau der Reserve und der verpflichtenden Einbindung von Beschäftigten ein Ausgleich zwischen den personellen Bedürfnissen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen notwendig sei. Die Sicherheit Deutschlands hänge „auch von der Stärke seines Wirtschaftsstandorts ab“.
Besonders wichtig sei für die Unternehmen eine verlässliche Planbarkeit und rechtliche Klarheit. Sie müssten wissen, welche Mitarbeiter für den Reservedienst herangezogen werden könnten. Daher empfiehlt die BDA die Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer.
Der neue Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, neben der Verstärkung der aktiven Truppe eine Reserve von 200.000 Personen aufzubauen, die im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sind. Hierfür soll der Reservedienst neu geregelt werden: Personen, die freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, könnten künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen jährlich zum Dienst verpflichtet werden. Wer länger als Soldat gedient hat, könnte bis zum 65. Lebensjahr auch zu längeren Übungen einberufen werden.