Brotlose Kunst
In Irland kam es zuletzt zu einer kuriosen Gerichtsentscheidung, als der dortige Supreme Court entschied, dass das Brot der US-amerikanischen Fastfood-Kette Subway kein Brot, sondern eine Süßigkeit sei. Zur Vorgeschichte: In Irland sind Grundnahrungsmittel wie etwa Brot von der Mehrwertsteuer befreit. Allerdings darf das Brot dann nur so viel Zucker enthalten, dass dessen Gewicht maximal zwei Prozent des Mehlgewichts ausmacht. Subway übertraf diese Grenze um das Fünffache und muss deswegen nun sein Brot als Süßigkeit einstufen. Der Fall kam überhaupt erst auf, da Subway meinte, zu viele Steuern bezahlt zu haben und eine Rückerstattung wollte. Mit dem Urteil des Supreme Courts blieb ihnen diese Hoffnung verwehrt.
Sieben Hunde und noch viel mehr
Das Oberlandesgericht Hessen hat entschieden, dass ein Vater sein noch nicht zwei Jahre altes Kind in Gegenwart seiner sieben Hunde nicht unbeaufsichtigt lassen darf – wegsperren muss er sie aber trotzdem nicht. Der Mann lebt nach Angaben des Gerichts mittlerweile mit einer neuen Lebensgefährtin und sieben Hunden, darunter fünf Huskies, zusammen. Die Mutter verweigerte einen solchen Umgang, was ein Familiengericht in erster Instanz auch bestätigte. Doch eine Beschwerde des Vaters hatte nun immerhin teilweise Erfolg: Obwohl das Kind nach wie vor nicht unbeaufsichtigt gelassen werden darf, ist eine grundsätzliche Abwesenheit der Hunde nicht erforderlich. Das Gericht stufte die Hunderassen als eher ›menschenfreundlich, sozial und sanftmütig‹ ein. Auch seien der Vater und seine Lebensgefährtin im Hundesport aktiv. Eine ›besondere Aufmerksamkeit‹ sei aber trotzdem auch in Zukunft geboten.
Mehr als ein Taubenschiss
Eine Rentnerin aus Fulda kann noch einmal aufatmen! Sie muss wegen mehrmaligen unerlaubten Taubenfütterns nur noch 265 Euro statt möglichen 12.000 Euro bezahlen. Das entschied das Amtsgericht Fulda, nachdem die Frau glaubhaft versichern konnte, das Füttern seit zwei Jahren eingestellt zu haben. Zudem beteuerte sie, es auch zukünftig zu unterlassen. Aufgrund dessen wurden nur zwei der insgesamt zwölf Verfahren überhaupt verhandelt und damit die restlichen zehn Bußgeldbescheide zurückgenommen. Die Argumentation der 66-Jährigen war, dass ohne ihr artgerechtes Körnerfutter die Tauben verhungert wären und sie damit Tieren in Not geholfen habe. Ihr Anwalt gibt sich mit dem Teilerfolg aber noch nicht zufrieden: Er hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da Urteile gegen Menschen, die Tauben füttern, seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz verstoßen. Ob das Füttern von Tauben verboten ist, kann übrigens jede Gemeinde in Deutschland selbst entscheiden – in Fulda sind im Wiederholungsfall 1.000 Euro fällig.
Corona stoppt Anwaltsgebühren
Schlechte Nachrichten für alle Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher und Co.: Das für den 1. Januar 2021 beschlossene Kostenrechtsänderungsgesetz soll erst zwei Jahre später als geplant in Kraft treten. Grund hierfür seien die Haushalte der Länder, die aufgrund der Covid-19-Pandemie sowohl mit hohen Steuerausfällen als auch mit enormen Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie umzugehen haben. Vor diesem Hintergrund sei es laut Bundesrat nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen. Das Gesetz hätte nämlich unter anderem die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung sowie die Justizkosten um zehn Prozent erhöht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Verschiebung ab, da die Gebührenanpassung seiner Meinung nach schon länger an der Zeit gewesen wäre. Der DAV kündigte nun an, bei den Ländern zu intervenieren.