Argumentum a maiore ad minus
Der Schluss vom Größeren auf das Kleine: Hierbei handelt es sich um eine Wendung, die ursprünglich aus der Logik kommt. Für die Juristen geht es dabei oft um die Auslegung von Vorschriften und Tatbeständen. Beispiel gefällig? Wenn ein Polizist bei einer Durchsuchung das Recht hat, darin hindernde Personen festzunehmen, ist es erst recht erlaubt, Störern lediglich einen Platzverweis zu erteilen. Klar, oder?
Pacta sunt servanda
Zeit für einen Klassiker. Hier handelt es sich um den wichtigsten Grundsatz im Vertragsrecht. Verträge sind einzuhalten. Dabei kann sich auch grundsätzlich auf mündliche Verträge bezogen werden. Vollkommen grenzenlos gilt diese Regel allerdings nicht: So spielt die Zumutbarkeit für den Schuldner eine wichtige Rolle.
Nulla poena, sine lege.
Wer bloß die erste Seite des Strafgesetzbuches aufschlägt, der kennt diesen juristischen Grundsatz. § 1 lautet nämlich im deutschen Wortlaut: »Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.«
Par in parem non habet imperium
– zu Deutsch: Ein Gleicher hat über einen Gleichen keine Gerichtsbarkeit – galt schon im römischen Recht und ist heute noch vor allem im Völkerrecht zu finden, wenn es um die Souveränität von Staaten geht. Die Charta der Vereinten Nationen sieht vor, dass alle Staaten auf einer Ebene stehen.
Falsa demonstractio, non nocet
= Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Stell dir vor, eine Person kauft von jemand anderem eine Menge Fleisch. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind sich sicher, dass es sich um Walfleisch handelt. Auch wenn sich herausstellt, dass das Objekt des Kaufes eigentlich Haifischfleich war, ist der Kaufvertrag gültig. Das entschied 1920 der sogenannte Haakjöringsköd-Fall. Nicht die Bezeichnung zählt, sondern der Wille der beiden Parteien.
Nemo tenetur se ipsum accusare
Mal wieder ein bisschen was für Angeber, denn die deutsche Übersetzung ist absolutes juristisches Laienwissen. Angeklagte dürfen vor Gericht schweigen und müssen keine Aussage tätigen, die sie selbst belastet.
error in persona
– Irrtum in der Person – wird häufig im Strafrecht angewandt, wenn der Täter sein Angriffsziel mit einem anderen verwechselt. Will jemand beispielsweise seinem Chef in einer dunklen Gasse den Garaus machen und bringt dabei aus Versehen einen falschen Unbeteiligten um, wird diese Floskel vor Gericht verwendet.
In dubio contra Latinum
Zum Schluss noch diese äußerst wichtige Floskel: Im Zweifel gegen Latein. Okay, haben wir uns ausgedacht. Aber ein guter Ratschlag ist es allemal. Wenn deine Lateinkenntnisse nicht auf den sichersten Säulen errichtet sind, lass das Schwadronieren lieber weg. Es gibt nämlich nichts peinlicheres als Angeber, die es dann noch nichtmal drauf haben.