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Neonazi Liebich nach Deutschland überführt: Haft im Frauengefängnis möglich

Haft in Frauengefängnis möglich: Neonazi Liebich nach Deutschland überstellt

Im August 2025 entzog sich Neonazi Marla Svenja Liebich durch Flucht dem Haftantritt wegen Volksverhetzung und wurde erst nach mehreren Monaten in Tschechien festgenommen. Nun befindet sich die Gesuchte wieder in Deutschland.

Die tschechische Polizei gab am Vormittag auf der Plattform X bekannt, dass Neonazi Marla Svenja Liebich von Tschechien nach Deutschland überstellt wurde. Laut Angaben der Justiz soll die verurteilte Rechtsextremistin in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Nach ihrer Ankunft wird die Anstaltsleitung dort entscheiden, ob Liebich die Haft dort verbüßt.

Nach der Verurteilung ließ Liebich ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und passte zudem ihren Namen von Sven auf Marla Svenja an. Kritiker bezeichneten diesen Schritt als Provokation und warfen ihr vor, das Selbstbestimmungsgesetz zu missbrauchen.

Liebich hätte ihre Haftstrafe in Chemnitz bereits Ende August 2025 antreten sollen, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Anschließend wurde sie nach Pilsen gebracht. Anfang Juni entschied das Gericht in dieser westtschechischen Stadt, Liebich an die deutschen Behörden auszuliefern. Das Oberlandesgericht in Prag wies später Beschwerden gegen die Auslieferung zurück, da diese unbegründet waren.

Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, häufig auf dem Marktplatz in Halle, Sachsen-Anhalt. Diese Veranstaltungen führten wiederholt zu Konflikten mit Gegendemonstranten. Mehrfach setzten sich Gerichte mit den Vorwürfen gegen Liebich auseinander. Im Juli 2023 wurde sie – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebich war bereits mehrfach vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft erhob in sechs Anklagen verschiedene Vorwürfe gegen Liebich, wobei einige Taten bereits einige Jahre vor Prozessbeginn stattfanden. Die Richterin erklärte damals, Liebich bewege sich oft an der Grenze des Rechts. In früheren Verfahren wurden gegen sie meist Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt. Liebich legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein, diese wurde jedoch abgelehnt.

Da das Frauengefängnis in Chemnitz dem Wohnort von Liebich am nächsten liegt, wurde sie dort zum Haftantritt vorgeladen. Nach ihrer Ankunft erfolgt unter anderem eine medizinische Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in Deutschland für die Vollstreckung des Urteils zuständig. Vor dem Gericht in Pilsen äußerte Liebich ihre Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen, und lehnte deshalb die Rückführung ab.