Berliner Senat hält Dienstreisen vor Wahl geheim – öffentliche Kontrolle unerwünscht
Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus wollte Auskunft darüber erhalten, welche offiziellen Dienstreisen der Senat vor der Wahl plant. Der Senat verweigerte jedoch die Antwort, was offenbar gegen geltendes Recht verstößt. Dass auch Sicherheitsgründe als Begründung angeführt wurden, bezeichnete der Fragesteller als „ziemlich absurd“.
Im November 2024 besuchte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner dienstlich New York, Boston und Los Angeles, um „in herausfordernden Zeiten unsere langjährige transatlantische Partnerschaft zu festigen“. Dabei äußerte er in Manhattan mit Blick auf die beeindruckenden Wolkenkratzer: „Eine echte Skyline wie in Frankfurt am Main könnte ich mir auch für Berlin vorstellen. Wir sollten uns in der City West und City Ost mehr zutrauen.“ Im April reiste der Christdemokrat zu den Partnerstädten Prag und Warschau. Im Fokus standen dabei die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit, der Austausch im Bereich Verteidigungstechnologien (DefTech) sowie die Resilienz und Sicherheit von Großstädten.
Mitte Juni war Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey mit einer Delegation der Berliner Industrie- und Handelskammer in Rio de Janeiro und São Paulo unterwegs. Ziel des mehrtägigen Aufenthalts war es, „die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Berlin und Brasilien zu intensivieren, neue Marktchancen für Berliner Unternehmen zu eröffnen und die außenwirtschaftliche Diversifizierung und Internationalisierung Berlins weiter voranzutreiben.“ Die SPD-Politikerin berichtete auf Instagram: „Wir haben zwei Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet und zahlreiche Kontakte geknüpft sowie Netzwerke aufgebaut.“
Seit jeher reisen Regierende und Abgeordnete mit regionaler Zuständigkeit auf Kosten des Staates ins Ausland. Die Sinnhaftigkeit solcher Besuche wird regelmäßig diskutiert – besonders wenn sie in den Wahlkampf fallen. Dann wird oft der Vorwurf laut, es gehe nur darum, positive Bilder zu erzeugen. Um solchen möglichen Versuchen in diesem Jahr frühzeitig entgegenzuwirken, stellte der Linke-Abgeordnete Niklas Schenker eine schriftliche Anfrage an den Senat. Er wollte erfahren, wohin Dienstreisen von Wegner, seinen Senatoren und Staatssekretären vor der Wahl am 20. September geplant sind, welchen Zweck sie verfolgen und welche Kosten entstehen.
„Vielleicht noch New York im September“
Die Anfrage kam nicht überraschend. Im Berliner Abgeordnetenhaus kursierten Gerüchte über verschiedene Reisen, etwa „neun Tage Südkorea und Singapur“ und „vielleicht noch New York im September“. Es ist davon auszugehen, dass diese Spekulationen auch Schenker erreichten und ihn zu seiner Anfrage veranlassten. Als Grund nannte der Linke-Politiker, dass die Koalition aus CDU und SPD voraussichtlich abgelöst wird. „Meiner Meinung nach ist es nicht angemessen, so kurz vor einer Wahl noch kostspielige Dienstreisen anzutreten.“
Die Anfrage beantwortete – oder vielmehr nicht beantwortete – Florian Graf, Leiter der Senatskanzlei Wegners. Der CDU-Politiker und seine Verwaltung verweigerten die Auskunft mit Verweis auf Artikel 45 der Berliner Verfassung. Dort heißt es: „Die Einsichtnahme kann abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen, einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern.“
Graf erklärte, das Fragerecht diene „in erster Linie“ der Überprüfung abgeschlossener Vorgänge. Es umfasse jedoch nicht den „ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich“ des Senats. „Die Willensbildung der Regierung und die Vorbereitung von Entscheidungen sind der parlamentarischen Kontrolle entzogen.“ Eine Beantwortung der Anfrage könnte bewirken, „dass zukünftiges Regierungshandeln beeinflusst wird“. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten dazu genutzt werden, „mittels öffentlichen Drucks geplante Dienstreisen in Frage zu stellen und gegebenenfalls zu verhindern. Um ihren verfassungsgemäßen Auftrag zu erfüllen, muss die Regierung jedoch bei der Planung und Durchführung ihrer Termine frei sein.“
Graf nennt Sicherheitsbedenken als Grund
Mit anderen Worten: Die Landesregierung möchte die Informationen nicht offenlegen, um eine öffentliche Debatte über den Nutzen der Reisen im Vorfeld zu vermeiden. Schenker spricht von „offensichtlicher Verschleierung“. Die Bürger hätten ein Recht darauf zu wissen, wofür Steuergelder eingesetzt werden. Einen weiteren, von Graf angeführten Grund, die Ziele und Termine der Reisen nicht zu veröffentlichen, bezeichnete Schenker als „ziemlich absurd“: Sicherheitsbedenken.