Nach dem „Lügenfritz“-Urteil: Justizminister wollen Strafrahmen für Politikerbeleidigungen reduzieren
Ein Facebook-Nutzer bezeichnete Bundeskanzler Merz als „Lügenfritz“ und wurde dafür mit einer Geldbuße belegt. Die Justizminister der Länder sind der Auffassung, dass die verschärften Strafbestimmungen für Spitzenpolitiker wieder aufgehoben werden sollten. Das finale Urteil darüber trifft der Bundestag.
Die Justizministerkonferenz schlägt vor, den erweiterten Strafrahmen für Beleidigungen gegen Politiker künftig ausschließlich auf kommunale Amts- und Mandatsträger zu beschränken. Bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg unterstützten die Ressortleiter einen Antrag aus Sachsen und Baden-Württemberg, der eine Einschränkung der Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs vorsieht.
Beleidigungen gegenüber Spitzenpolitikern sollen demnach wieder unter die allgemeine Strafbarkeit nach Paragraf 185 fallen, der mildere Strafen vorsieht. Zudem würden solche Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt werden. Die Entscheidung über diese Reform obliegt dem Bundestag.
Paragraf 188 sieht für Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber „Personen des politischen Lebens“ strengere Strafmaßnahmen vor. Die Regelung wurde 2021 angepasst, unter anderem als Reaktion auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahr 2019.
Sächsische Ministerin spricht sich gegen Sonderregel für Spitzenpolitiker aus
Constanze Geiert, Justizministerin von Sachsen (CDU), betonte: „Für Spitzenpolitiker ist keine spezielle strafrechtliche Sonderregelung erforderlich.“ Kommunalpolitiker hingegen benötigten besonderen Schutz vor Hass und Hetze.
Moritz Oppelt, Justizminister Baden-Württembergs (CDU), mahnte, dass Spitzenpolitiker „eine intensive Auseinandersetzung ertragen müssen“, während Kommunalpolitiker nicht entmutigt werden dürften. „Die kommunale Ebene darf uns nicht durch Frustration über Angriffe verloren gehen, denen man nicht effektiv begegnet“, so Oppelt.
Diskussion ausgelöst durch aktuelle Gerichtsurteile
Der Paragraf 188 geriet zuletzt durch gerichtliche Entscheidungen verstärkt in den öffentlichen Fokus. So erließ das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März einen Strafbefehl gegen einen Facebook-Nutzer, der Kanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte, und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Im Anschluss plädierten Unionspolitiker für die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, während SPD-Politiker eher zurückhaltend reagierten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich weiterhin die Bedeutung des Schutzes für Kommunalpolitiker. „Das Anliegen hinter Paragraf 188 bleibt richtig“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Ohne angemessenen Schutz werden wir bald keine Kommunalpolitiker mehr haben, die bereit sind, dieses Amt zu übernehmen.“